„Verletzt Grundrecht“

Experte hält „Lex Uber“ für verfassungswidrig

Web
01.07.2019 14:50

Der Wiener Universitätsprofessor Gerhard Strejcek hält die geplante Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagen-Gewerbe für verfassungswidrig. „Wenn der Gesetzgeber eine bestehende Erwerbstätigkeit in der Substanz zerstört, wird das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit verletzt. Die Chancen für einen erfolgreichen Antrag beim VfGH, die Novelle für verfassungswidrig zu erklären, stehen nicht schlecht“, erklärte der Staats- und Verfassungsrechtsexperte.

Das Gesetz, das am 3. Juli im Nationalrat beschlossen werden soll, richtet sich gegen die flexiblen Preise von Uber und anderen Fahrdienstvermittlern. Aus der Sicht von Strejcek gilt der Schutz nicht den Kunden, sondern den Taxifahrern. „Dabei handelt es sich aber um kein öffentliches Interesse in einem marktwirtschaftlichen System. Konkurrenzschutz ist allerdings aus Sicht des VfGH verpönt.“

Strejcek stellt sich die Frage, ob ein bestehendes Gewerbe, das den Erwerbszweig und die Einkunftsquelle für mehrere Tausend Betroffene bilde, ohne einen Verstoß gegen die Verfassung einfach ausradiert werden könne. Der Jurist verweist dazu auf bisherige Entscheidungen der Verfassungsrichter.

„Wettbewerbsverzerrung“
Die Taxi-Innung, die sich gegen die Konkurrenz auf mehreren Ebenen zu Wehr gesetzt hat, argumentiert, die Fixtarife, die künftig nicht nur für Taxis sondern auch für Mietwagen gelten sollen, würden die „wettbewerbsverzerrenden Aktivitäten“ von Uber unterbinden.

Der US-Fahrdienstvermittler schloss zuletzt einen Rückzug aus Österreich, von dem 3000 Fahrer betroffen wären, nicht aus. Vergangene Woche startete Uber eine Online-Petition gegen das geplante Gesetz. Diese wurde bisher (Stand Montagmittag) von knapp 39.000 Nutzern unterzeichnet. Gelten soll die „Lex Uber“ ab September 2020.

NEOS prüfen VfGH-Klage
Im Verkehrsausschuss des Nationalrats war Mitte Juni die Novelle des Personenbeförderungsgewerbes bereits beschlossen worden. Für die Neuregelung des Gelegenheitsverkehrgesetzes stimmten die Antragsteller von ÖVP, SPÖ und FPÖ. Dagegen waren die Abgeordneten von NEOS und JETZT.

Die NEOS prüfen eine VfGH-Klage: Sollte das Gesetz beschlossen werden, werde man mit mehreren Betroffenen eine Individualbeschwerde prüfen und gegebenenfalls auch einbringen.

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