Der 33-Jährige bekannte sich zu Beginn der Verhandlung "vollinhaltlich geständig". In seiner Funktion als Leiter der Buchhaltung nahm er bei Bedarf Geld aus dem Tresor und erstellte im Nachhinein entsprechende Belege. Diese verbuchte er dann zumeist als Portokosten. Über fünf Jahre blieben die fehlenden Beträge unbemerkt. Erst als Anfang des vergangenen Jahres eine neue Mitarbeiterin mit der Leitung der Finanz- und Controllingabteilung betreut wurde, kam die Sache ans Licht.
"Aufwendiger Lebensstil"
Laut Staatsanwältin Christine Brucker finanzierte der Angeklagte auf diese Weise seinen "aufwendigen Lebensstil". Unter anderem soll er regelmäßige "Luxusreisen" nach Südafrika, Neuseeland, Australien, Kanada und Japan unternommen und dabei Hotel- und Einkaufsrechnungen in Höhe von jeweils mehreren Tausend Euro gesammelt haben.
Bei der Wohnungsdurchsuchung seien 27 Bankomat- und 16 Kreditkarten unterschiedlicher österreichischer Banken sichergestellt worden. Zudem sei der Beschuldigte in der Planung äußerst raffiniert vorgegangen, unter anderem habe er zur Verschleierung ein "fiktives Wirtschaftsjahr" angelegt.
Verteidiger Richard Leitner ortete eine Reihe von Milderungsgründen: Sein Mandant sei geständig gewesen, sei bis zu diesem Zeitpunkt nicht mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und habe einen "ordentlichen Lebenswandel" gehabt. "Außerdem hat er alles unternommen, um den Schaden wieder gut zu machen und zur Wahrheitsfindung beizutragen", sagte der Verteidiger. Sein Lebensstil sei als Ausdruck seines "Suchtverhaltens" zu sehen. Er habe schließlich lauter wahllose Käufe damit bestritten, wie beispielsweise unzählige DVD und Rasierapparate.
"Horrende Schadenssumme"
Die Vorsitzende Richterin Verena Offer erkannte das Geständnis des Angeklagten als mildernd an. Erschwerend sei jedoch die "horrende Schadenssumme" und der lange Zeitraum zu werten gewesen. Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe seien "Schuld und Tat angemessen". "Sie haben eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt", betonte Offer. Der 33-Jährige wurde zudem zu Schadenswiedergutmachung verurteilt.
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