Strom ist extra

Häftlinge müssen sich an Stromkosten beteiligen

Viral
16.06.2004 12:02
Häftlinge in Deutschland müssen sich an den in ihrer Zelle verursachten Stromkosten beteiligen. Hat der Insasse keine Arbeitseinkünfte, muss er sie von seinem Taschengeld bezahlen.
Das Oberlandesgericht Celle bestätigteeine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück, mit der dieBeschwerde eines Strafgefangenen aus der JustizvollzugsanstaltMeppen abgewiesen worden war. Eine von dem Mann benutzte Stereoanlage,eine Spielkonsole und ein zweiter Heißwasserkocher zähltennicht zur Grundausstattung, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag(Aktenzeichen: 1 Ws 69/04).
 
Dagegen seien die Nutzung eines Fernsehers, einerKaffeemaschine, eines Rasierapparats oder einer elektrischen Schreibmaschinefür die Häftlinge kostenlos. 
 
Der 1. Strafsenat befand die von der JVA monatlichgeforderten 1,75 Euro als gerechtfertigt. Im Gegensatz zu Kostenfür Unterkunft und Verpflegung dürften Stromkosten fürElektrogeräte erhoben werden, hieß es.
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Viral
16.06.2004 12:02
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung