Asylant gestorben

Fluchtverhalten von Afrikanern soll untersucht werden

Kärnten
05.03.2010 15:45
Nach dem tödlichen Asylheimbrand in Klagenfurt soll die Schuldfrage vor Gericht geklärt werden - dazu könnte sogar ein ethnologisches Gutachten erforderlich sein. Dieses soll das Fluchtverhalten von Afrikanern erforschen. Der Anwalt des Heimbetreibers will damit beweisen, dass selbst Fluchtwege den Todesfall nicht verhindern hätten können - das Opfer war im Juni 2008 in Panik aus dem Fenster gesprungen.

Der Mandant von Ernst Maiditsch muss sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung vor Gericht verantworten. Diskriminierend ist der Beweisantrag für den Juristen nicht: "Das sind keine abwertenden Anträge in Richtung der Asylanten", sagte Maiditsch.

Wörtlich beantragte der Anwalt das "Einholen eines Sachverständigen aus dem Gebiet der Psychologie und Ethnologie verbunden mit Verhaltensforschung zur Erstellung eines Gutachtens über das Fluchtverhalten von Mittelafrikanern im Vergleich zu Mitteleuropäern im Brandfalle."

Staatsanwalt sieht "keine Relevanz"
Für den zuständigen Staatsanwalt Christof Pollak hat dies "keine Relevanz". Beim Terroranschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001 seien ebenfalls Menschen aus Fenstern gesprungen und das Verhalten von Nordamerikanern habe sich nicht von dem von Mittelafrikanern unterschieden, weshalb auch keine Differenz zu Mitteleuropäern gegeben sei.

Maiditsch sieht das allerdings anders: "Selbstverständlich" sei das Fluchtverhalten unterschiedlich, denn "die haben das ja selber gesagt, 'wir kennen keine Feuerwehr bei uns und haben keine andere Möglichkeit, als zu springen'". Man müsse den Fall "rein sachlich" betrachten. Mit dem Antrag soll festgestellt werden, "ob die Asylanten in der Lage sind, auf Einrichtungen (Fluchtwege, Brandschutz, Anm.) zu reagieren oder ob sie aufgrund des Kulturkreises, aus dem sie kommen, nicht in der Lage dazu sind und einfach springen", erklärte er.

Anwalt will "den armen Hunden helfen"
Das Thema werde nicht rational aufgearbeitet und jeder Asylheimbetreiber sei gleich "ein Verbrecher", zeigte sich Maiditsch entrüstet über die Aufregung, die sein Beweisantrag ausgelöst hat. Schließlich gehe es nicht darum, dass der Prozess gewonnen werde, sondern "dass den armen Hunden geholfen wird".

In dem Asylwerberheim war am 12. Juni 2008 ein Brand ausgebrochen, ein Mann starb, 19 weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Die Anklage wirft dem Betreiber - einem Klagenfurter Bauunternehmer - fehlende Fluchtwege und brandschutztechnische Einrichtungen vor. Zudem sollen die Fenster im Erdgeschoß vergittert und die Türen versperrt gewesen sein.

Neben dem Heimleiter muss sich auch der Kärntner Flüchtlingsreferent vor Gericht verantworten. Laut Anklage wäre er in seiner Funktion zur Überprüfung des Gebäudes im Sinne der bau-und feuerpolizeilichen Vorschriften verpflichtet gewesen wäre.

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