Erinnerung:

Auch im Fasching an Regeln halten!

Burgenland
02.03.2019 14:54

Feiern bis zum Abwinken. Gerade im Burgenland ist die närrische Zeit sehr beliebt, und am Faschingsdienstag wird in vielen Betrieben nur kurz oder gar nicht gearbeitet. Experten der AK geben nun wichtige Tipps, was an diesem Tag tatsächlich erlaubt ist, und was nicht. Kostümieren ist nur mit dem O. K. des Chefs möglich.

Grundsätzlich gilt, der Faschingsdienstag ist ein ganz normaler Arbeitstag. Dennoch gelten in vielen Betrieben an diesem Tag besondere Regeln. Arbeitsrechtsexperte Herbert Karner empfiehlt aber trotzdem, im Zweifelsfall alles im Vorhinein mit dem Chef abzuklären. „Das gilt ganz besonders auch bei Kostümierung. “Die Art der Verkleidung sollte schon dem Arbeitsplatz angepasst sein.

So macht sich ein Panzerknacker in einer Bankfiliale vielleicht nicht so gut", so der Jurist. Umgekehrt ist es aber auch nicht zulässig, wenn der Chef eine Verkleidung anordnet. Auch gibt es keine Verpflichtung, an einer Faschingsfeier der Firma teilzunehmen ...

Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung

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