„Zu früh ausgezählt“

Prozess um Bundespräsidenten-Stichwahl vertagt

Kärnten
26.02.2019 12:40
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai 2016 beschäftigt weiterhin die Gerichte. Am Dienstag mussten sich der Wahlleiter des Bezirks Villach-Land und seine Stellvertreterin deshalb vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Ute Lambauer verantworten. Der Prozess wurde vertagt, der Staatsanwalt beantragte den Leiter der Bundeswahlbehörde, Robert Stein, als Zeugen.

Ankläger Hans-Peter Kronawetter schilderte in seinem Eröffnungsvortrag ausführlich die Vorgänge am Wahltag und am darauffolgenden Tag, die zur Aufhebung des Urnengangs durch den Verfassungsgerichtshof geführt hatten. Die Briefwahlstimmen waren entgegen den Vorschriften bereits am Sonntagabend ausgezählt worden. Im Protokoll der Wahlbehörde wurde allerdings der korrekte Ablauf der Vorgänge bestätigt.

Diversion beantragt
Die Verteidiger argumentierten, ihre Mandanten hätten keinen absichtlichen Rechtsbruch begangen, sondern nur versucht, die Stimmenauszählung möglichst zu beschleunigen. Sie beantragten eine Diversion, Kronawetter sprach sich vehement dagegen aus. Er wies dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Graz in einem anderen Prozess zur Bundespräsidenten-Stichwahl hin, in dem eine Diversion als nicht ausreichend, sondern eine Verurteilung als zwingend notwendig erachtet worden sei.

Protokoll mit dem falschen Datum versehen
Es habe keinerlei Versuche gegeben, das Wahlergebnis zu verändern, erklärte der Verteidiger von Bernd Riepan, dem Bezirkshauptmanns von Villach-Land. Dass das Protokoll mit dem falschen Datum versehen gewesen sei, läge daran, dass es sich um ein vorgegebenes Formular gehandelt habe, das nicht veränderbar gewesen sei. Hätte man einen diesbezüglichen Vermerk beigefügt, würde der Prozess gar nicht stattfinden, so der Anwalt. Er verwies zudem darauf, dass alle Beisitzer das Protokoll ebenfalls unterschrieben hätten, aber nicht angeklagt werden. Riepan selbst meinte, er sehe das Unrecht ein, verwies aber darauf, dass es sich nicht um ein „Mordsdelikt“ handle.

Verwaltungsdirektorin orientierte sich an Vorgänger
Der Verteidiger der Verwaltungsdirektorin wies darauf hin, dass ihr das Verbrechen des Amtsmissbrauchs vorgeworfen wird. In der von der Landeswahlbehörde beschlossenen Ermächtigung stehe ausdrücklich der Hinweis, dass dies für die Ermittlung der Wahlkartenstimmen gelte. Sie sei daher davon ausgegangen, dass ihre Vorgangsweise rechtlich in Ordnung gewesen sei. Die Angeklagte meinte, heute sei ihr klar, dass die angewendete Methode nicht gesetzeskonform gewesen sei. Sie sei als Stellvertreterin des Wahlleiters bei der Stichwahl erst wenige Monate im Amt gewesen und habe sich an dem orientiert, wie es ihr Vorgänger gehandhabt hätte. Heute wisse sie natürlich, dass dies nicht in Ordnung sei.

Der Schöffensenat vertagte anschließend die Verhandlung, wann es eine Fortsetzung gibt, stand noch nicht fest.

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