Auslieferungs-Posse

Schweizer stellt sich der libyschen Polizei

Ausland
22.02.2010 14:33
Der Schweizer Geschäftsmann Max Göldi (Bild) hat die Schweizer Botschaft in Tripolis verlassen und sich den libyschen Behörden gestellt. Zuvor hatte Libyen an die Schweiz ein Ultimatum gestellt, Göldi am Montag bis 11 Uhr auszuliefern. Damit zeichnet sich eine Lösung des seit eineinhalb Jahren schwelenden Streits zwischen der Schweiz und Libyen ab.

Göldi und Hamdani waren im Juli 2008 in dem nordafrikanischen Land festgenommen und zunächst gegen Kaution freigelassen worden. Sie kamen in der Schweizer Botschaft unter, wurden aber an der Ausreise gehindert. Nach wechselseitigen Drohungen und Repressalien stellte Libyen Bürgern aus dem gesamten Schengen-Raum zuletzt keine Einreise-Visa mehr aus.

Göldi soll nach Angaben seines Anwalts Salah Zahaf in ein Gefängnis bei Tripolis gebracht werden, um dort eine viermonatige Haftstrafe abzusitzen. Er könne in dem Gefängnis Besuch empfangen, einen Übersetzer in Anspruch nehmen und sich medizinisch behandeln lassen. 

Der zweite Schweizer, der freigesprochene Rachid Hamdani, besorgte sich in Begleitung seiner Anwälte ein Ausreise-Visum. Der Geschäftsmann, der einen schweizerischen und einen tunesischen Pass hat, machte sich daraufhin mit dem Auto auf den Weg nach Tunesien.

Ultimatum an die Schweiz
Libyen hatte der Schweizer Botschaft in Tripolis zuvor ein Ultimatum bis Montag um 11 Uhr gestellt, um Göldi den Behörden zu übergeben. Andernfalls werde man "Maßnahmen" ergreifen. Die beiden Männer hielten sich seit Monaten in der Botschaft auf. 

In Bern wurde offiziell keine Stellung zu den Berichten genommen. Korrespondenten berichteten jedoch, dass die Überstellung Göldis Teil eines auch von der EU gestützten Planes sein könnte, den Streit mit Libyen beizulegen. Am Ende könnten somit beide Festgehaltenen freikommen, hieß es.

Im November 2009, fast eineinhalb Jahre nach ihrer ursprünglichen Festnahme, wurden die beiden Schweizer zu 16 Monaten Haft und einer Geldstrafe von umgerechnet jeweils 1.100 Euro verurteilt. Ihnen wurden Steuerflucht und ein Verstoß gegen das Einwanderungsgesetz zur Last gelegt. Anfang Februar stellte ein Berufungsgericht das Verfahren gegen Hamdani ein und hob die Gefängnisstrafe auf. Göldi wurde dagegen zu einer weiteren Geldstrafe wegen illegaler Geschäftstätigkeit verurteilt; die zuvor gegen ihn verhängte 16-monatige Haftstrafe wurde auf vier Monate verringert.

Die "Hannibal-Affäre"
Die Verfahren gegen die beiden Schweizer galten als Reaktion auf die kurzzeitige Festnahme von Motassim Bilal (genannt "Hannibal") al-Gaddafi, einem Sohn des libyschen Machthabers Muammar Gaddafi, im Sommer 2008 in Genf. Dem Gaddafi-Sohn und seiner damals ebenfalls festgenommenen Frau war vorgeworfen worden, zwei Angestellte eines Hotels misshandelt zu haben. Das Paar wies die Vorwürfe, die später fallengelassen wurden, zurück.

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