Aus der Warte der Klienten wurde eine Treuhandvereinbarung abgeschlossen, nach der der Schaden auch gedeckt wäre. Es gibt sogar ein entsprechendes Schreiben – allerdings nur in Kopie. Die betroffene Hypofiliale weiß von nichts; der Ex-Anwalt erinnert sich schlecht und vorerst einmal bleibt die Häuslbauerin auf dem Minus von etwa 30.000 Euro sitzen. "Jetzt fehlt am Neubau das Dach und wenn wir nicht bald ausstehende Rechnungen zahlen, gibt’s eine Exekution", ist das Betrugsopfer verzweifelt.
Der Anwaltskammer ist die Causa peinlich. Aber es hilft nichts: "Versichert ist das Geld nur, wenn eine statutengemäße Treuhandvereinbarung abgeschlossen wurde", so Präsident Gernot Murko. Man bemühe sich aber um eine Lösung.
von Kerstin Wassermann, Kronen Zeitung
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