Von Kollege abgelöst

Lokführer raste an Station vorbei – 2,5 Promille!

Ausland
09.01.2019 22:20

Mit knapp 2,5 Promille im Blut ist ein ICE-Lokführer in Deutschland an einem Bahnhof vorbeigerast. Der Zugchef habe dann Bundespolizisten angesprochen, die in dem Schnellzug saßen - wenig später sei der Lokführer in der Station Bitterfeld aus dem Führerstand herausgeholt und von einem Kollegen abgelöst worden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei am Mittwoch.

Der Vorfall ereignete sich am Dienstagabend im ICE 993 von Hamburg nach Leipzig. Der Zug fuhr durch den Bahnhof der Stadt Wittenberg einfach durch, obwohl er dort eigentlich anhalten hätte sollen. „Die genauen Umstände werden derzeit gründlich untersucht“, hieß es von der Deutschen Bahn. Die örtliche Polizei habe den Atemalkoholwert des Lokführers gemessen und 2,49 Promille festgestellt, erklärte der Bundespolizeisprecher. Die Bahn selbst wollte sich zu diesem Punkt nicht äußern.

Kunden mussten mit S-Bahn zurückfahren
Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete, sollte der Zug eigentlich um 22.10 Uhr in Wittenberg halten. Er sei dann mit 65-minütiger Verspätung an seinem Ziel Leipzig angekommen. Als offizieller Grund sei eine „Verzögerung im Betriebsablauf“ angegeben worden. Die Reisenden, die nach Wittenberg wollten, seien mit der S-Bahn zurückgefahren.

In einer Mitteilung des Unternehmens hieß es: „Wir entschuldigen uns bei unseren Fahrgästen für die Unannehmlichkeiten, die sie durch die Situation in Lutherstadt Wittenberg bzw. Bitterfeld hatten. Selbstverständlich gelten auch in diesem Fall die Entschädigungsregeln der Fahrgastrechte vollumfänglich.“

Null-Promille-Grenze für Lokführer
Für deutsche Lokführer gilt eine Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen würden nach einem strengen Regelwerk geahndet, der Triebfahrzeugführerschein werde sofort eingezogen und dem Eisenbahnbundesamt übergeben, so die Bahn. Um ihn wiederzuerlangen, müsse der Betroffene anhand medizinischer und psychologischer Untersuchungen belegen, dass kein krankheitsbedingter Alkoholmissbrauch vorliegt und eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Das Eisenbahnbundesamt muss der Rückgabe des Führerscheins zustimmen.

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