„Geld zurückgeschickt“

150.000 € aus Belgien: AfD gibt weitere Spende zu

Ausland
15.11.2018 05:59

Der AfD-Kreisverband von Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel hat neben der Großspende aus der Schweiz nach Parteiangaben eine weitere Geldsumme von 150.000 Euro aus Belgien erhalten. Diese sei aus Unklarheit über die Herkunft aber zurücküberwiesen worden, teilte die AfD am späten Mittwochabend in Berlin mit. Mit der Bekanntgabe der weiteren Geldüberweisung ist die Partei offensichtlich einem Medienbericht zuvorgekommen.

Deutsche Medien erfuhren laut dem ARD-Portal „tagesschau.de“ bereits am Wochenende, dass der Bodensee-Kreisverband der deutschen Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel eine Überweisung auch aus Belgien erhalten hatte. Am Mittwoch hätten sie Weidel um eine Stellungnahme dazu gebeten. Am Abend machte die Bundespartei den Vorgang dann öffentlich.

„Geld nicht angenommen“
Der Kreisverband hatte bereits 130.000 Euro aus der Schweiz erhalten und erst nach Monaten zurücküberwiesen - Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Nach der AfD-Mitteilung aus der Nacht zu Donnerstag waren auf dem Konto des Kreisverbands am 13. Februar zudem 150.000 Euro aus Belgien eingegangen, mit dem Absender „Stichting Identiteit Europa“ (Stiftung Identität Europa). Der Vorgang sei geprüft worden. „Allerdings konnte der AfD-Kreisverband Bodenseekreis weder die Spenderidentität noch die Spendermotivation zweifelsfrei feststellen, weshalb er letztlich beschloss, das Geld von ,Stichting Identiteit Europa‘ nicht anzunehmen“, erklärte die Partei. „Aus diesem Grund erfolgte auch keine Anzeige nach Paragraf 25 Absatz 3 Satz 2 Parteiengesetz, sondern am 09.05.2018 eine Rücküberweisung des Betrages in voller Höhe an den Absender.“

 Die Schweizer Spende war ebenfalls an Weidels Kreisverband gegangen, zwischen Juli und September 2017, gestückelt und mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel“. Das Geld war von der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG überwiesen worden, „treuhänderisch für einen Geschäftsfreund“, wie deren Verwaltungsrat einem Rechercheteam von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ mitgeteilt hatte.

Spende nicht beim Bundestag gemeldet
Weidels Kreisverband soll laut „tagesschau.de“ nach den Recherchen von WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ vom Schweizer Geld 16.000 Euro Anwaltskosten bezahlt haben. Ende 2017 seien nur noch 107.000 Euro auf dem Kreiskonto gewesen - zu wenig, um die Schweizer Spende zurückzuzahlen. Das Geld aus dem EU-Land Belgien - von wo aus eine Parteispende nicht illegal ist, aber ab 50.000 Euro dem Bundestag gemeldet werden müsste - ging nach den AfD-Angaben im Februar 2018 ein. Nach Weidels Angaben wurde die Schweizer Summe im April zurücküberwiesen. Im Mai wurde laut AfD dann die belgische Überweisung zurückgezahlt.

„Untersuchungen werden Weidel entlasten“
Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte bereits vor dem Bekanntwerden des belgischen Falls erklärt, es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz gegen Weidel. Entsprechende Schreiben - die Voraussetzung für Ermittlungen gegen Abgeordnete - seien am Mittwoch an den Bundestag geschickt worden, teilte die Behörde mit. Ermitteln darf die Staatsanwaltschaft laut den Immunitätsregeln dann nach 48 Stunden, also ab Freitag - falls das Parlament dem nicht widerspricht. „Der staatsanwaltlichen Ermittlung sieht Frau Weidel gelassen entgegen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden sie entlasten“, sagte ihr Sprecher.

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