Skandalurteil

Airline muss keine Israelis nach Kuwait fliegen

Ausland
25.09.2018 16:11

Wieder Wirbel um ein „Skandalurteil“: Die Fluggesellschaft Kuwait Airways hatte Adar M. - wie berichtet - in Deutschland die Beförderung verweigert. Grund: Der Mann ist israelischer Staatsbürger und sein gebuchter Flug machte Zwischenstopp in Kuwait. Ein No-Go für die Airline, die sich auf ein kuwaitisches Boykott-Gesetz von 1964 beruft, das jede Vereinbarung mit Israelis unter Androhung harter Strafen verbietet. Adar M. hatte gegen die staatliche Fluglinie geklagt, aber in erster Instanz verloren. Jetzt gab aber auch die höhere Instanz der Fluggesellschaft Recht.

Die Fluggesellschaft Kuwait Airways muss in Deutschland keine israelischen Staatsangehörigen befördern: Diese Schlagzeile zur Entscheidung der Richter am Landgericht Frankfurt, die im Vorjahr eine Klage eines Passagiers gegen Kuwait Airways auf Beförderung und Entschädigung wegen Diskriminierung zurückwiesen, sorgte für weltweite Reaktionen. Das Urteil sei ein Skandal, der umso schlimmer sei, weil der deutsche Richter sich dabei auch noch der Sprache der Nürnberger Rassengesetze bediene, hagelte es teils heftige Kritik an dem Richterspruch.

Der Kläger Adar M. hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet. Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht an. Andere arabische Airlines würden das Umsteigen von israelischen Passagieren in Transitbereichen durchaus zulassen, wie die „Bild“-Zeitung anmerkte.

Gericht hat nicht über Sinnhaftigkeit zu entscheiden
Es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, „einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begeht und sie deswegen damit rechnen muss, dort bestraft zu werden“, hieß es in der Entscheidung des Frankfurter Gerichts. Das deutsche Gericht habe dabei nicht darüber zu entscheiden, ob das kuwaitische Gesetz sinnvoll sei und nach den Bestimmungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben könne, hieß es damals. Das Antidiskriminierungsgesetz gelte zudem nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit. Das Oberlandesgericht gab der kuwaitischen Fluglinie nun am Dienstag ebenfalls Recht.

Nathan Gelbart, Anwalt des Klägers, bedauerte die Entscheidung gegenüber der „Bild“: „Es ist für mich schwer zu akzeptieren, dass diese Gesellschaft weiterhin Flüge von Deutschland nach Bangkok für jedermann anbieten darf, außer für Israelis.“ Man denke über weitere Schritte nach, denn das Gericht habe „bisher bewiesen, dass es nicht in der Lage ist, dieses Problem zu lösen“. Die Politik müsse „sofort eine klare Entscheidung treffen und den Kuwaitern sagen: entweder alle Passagiere oder keine. Keine Diskriminierung gegen Juden auf deutschem Boden.“

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zu dem Urteil: „Unsere Position ist klar: Es kann und darf nicht sein, dass sich eine Fluggesellschaft weigert, in Deutschland Israelis zu befördern. Diskriminierung und Antisemitismus sind absolut inakzeptabel.“ Die kuwaitische Seite habe bislang noch keine Zugeständnisse bezüglich israelischer Fluggäste gemacht. Die Konsequenz des Ministeriums: keine zusätzlichen Luftverkehrsrechte, bis sich Kuwait in dieser Angelegenheit bewegt. „Darauf werden wir weiter drängen“, so Scheuer.

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