Deutsches Urteil

Kuwaitische Fluglinie darf Israelis abweisen

Ausland
17.11.2017 09:34

Die Fluggesellschaft Kuwait Airways muss in Deutschland keine israelischen Staatsangehörigen befördern. Das entschied ein deutsches Gericht am Donnerstag. Die Richter am Landgericht Frankfurt wiesen damit die Klage eines Passagiers gegen Kuwait Airways auf Beförderung und Entschädigung wegen Diskriminierung zurück. Das Urteil sei ein Skandal, der umso schlimmer sei, weil der deutsche Richter sich dabei auch noch der Sprache der Nürnberger Rassengesetze bediene, hagelte es teils heftige Kritik an dem Richterspruch.

Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet. Der Ölstaat in der Golfregion erkennt Israel nicht an.

Es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, "einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begeht und sie deswegen damit rechnen muss, dort bestraft zu werden", hieß es in der Entscheidung des Frankfurter Gerichts.

Gericht hat nicht über Sinnhaftigkeit zu entscheiden
Das deutsche Gericht habe dabei nicht darüber zu entscheiden, ob das kuwaitische Gesetz sinnvoll sei und nach den Bestimmungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben könne.

Abgewiesen wurde auch die Klage nach einer nicht näher präzisierten Entschädigung. Das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit.

"'Nicht zumutbar' ist Sprache der Nürnberger Rassengesetze"
Nach dem Urteil hagelte es teils heftige Kritik: "Dass Juden in irgendeiner Weise 'nicht zumutbar' sein sollen, ist die Sprache der Nürnberger Rassengesetze, die wiederum Grundlage für Boykott, Deportation und schließlich 'Endlösung' waren", schreibt etwa Julian Reichelt in einem Kommentar auf bild.de. Dass ein deutscher Richter sich dieser Sprache bediene, um ein "Skandalurteil" zu rechtfertigen, sei "eine Schande für Deutschland. Hass gegenüber Israelis und Juden kann und darf in Deutschland niemals wieder Recht sein oder zu solchem erklärt werden", heißt es in dem Kommentar.

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