Zur Ombudsfrau-Aktion „Weniger Bürokratie“ haben uns unzählige Zuschriften von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, erreicht! Wir haben diese an Bundesminister Josef Moser zur Beantwortung weitergeleitet. An dieser Stelle wollen wir Ihnen ab heute über Ergebnisse zu Fällen berichten: Wie jenen eines Milchbauern aus Salzburg, der für seine Produkt-Etiketten bestraft wurde!
Weil die Schrift auf den Etiketten seiner Öl-Flaschen, die er in seinem Hofladen verkauft, um 0,2 (!) Millimeter zu klein war, erhielt Niki Rettenbacher aus Kuchl in Salzburg eine Strafe über 580 Euro - wir haben zum Start der „Weniger Bürokratie“-Aktion bereits darüber berichtet. Was der Landwirt, der eine Bio-Hofkäserei betreibt, nämlich nicht wusste: Laut einer geltenden EU-Bestimmung muss die Schrift auf Etiketten - abhängig von der Oberflächengröße des jeweiligen Gefäßes - eine bestimmte Größe haben. Bei einer Überprüfung durch die Behörde wurde Herr Rettenbacher auf den Fehler aufmerksam gemacht. Und prompt gestraft, so will es das Gesetz.
Bundesminister Moser versprach für solche „Vergehen“ eine gesetzliche Änderung. Die wird es ab 1. Jänner 2019 auch geben, wie die zuständige Stabsstelle des Ministers nun mitteilte: Im Verwaltungsstrafrecht gelte dann der Grundsatz „Beraten vor Strafen“. Behörden werden Betroffene künftig zuerst auf einen Missstand aufmerksam machen. Und auffordern, diesen zu beheben, statt wie bisher, sofort mit voller Härte zu bestrafen. Damit würden unverhältnismäßig hohe Strafen für Bürgerinnen und Bürger verhindert. Fälle wie jener des Salzburgers seien dann nicht mehr möglich. Gut so, findet Ihre Ombudsfrau!
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