Schuldspruch:

Heroin an Schülerinnen verschenkt

Burgenland
21.08.2018 06:58

Weil er zwei Schülerinnen Heroin geschenkt haben soll, musste sich ein 24-Jähriger am Montag vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten. Das - nicht rechtskräftige - Urteil: 1.440 Euro Geldstrafe, sowie ein Jahr Haft auf Bewährung.

Der Angeklagte bekannte sich gleich zu Beginn des Prozesses nicht schuldig. Zu den Drogen greife er „so wie es mir gerade gefällt“, wann genau das letzte Mal gewesen sei, wisse er nicht. Er gab an, dass die beiden Schülerinnen ihn zu Unrecht belastet hätten, da er ihnen Geld geschuldet habe. „Ich habe mir Geld ausgeborgt und vergessen es zurückzugeben“, sagte der 24-Jährige. Auf den Vorhalt von Richterin Karin Lückl, dass beide Zeuginnen übereinstimmend angegeben hätten, er habe ihnen Heroin überlassen, meinte er: „Dass das Scheiße ist, das sage ich dazu.“

Die erste der beiden Schülerinnen gab im Zeugenstand an, dass ihre Angaben vor der Polizei falsch gewesen seien. Der Grund für die Aussage sei ein Streit gewesen. „Er hat uns Geld geschuldet und nicht zurückgegeben, da war ich halt heiß“, erklärte die 17-Jährige. In ihrem Fall sei es um etwa 50, 60 Euro gegangen. Auf den Hinweis der Richterin, dass falsche Aussagen strafbar seien, meinte sie, es habe „schon viel Druck und Nacharbeit“ seitens der Polizisten gegeben. 

Warum die zweite Schülerin die selben Angaben gemacht habe, wollte Lückl wissen. „Weil sie das selbe gefragt worden ist“, erklärte die 17-Jährige. Als der Staatsanwalt anmerkte, er habe den Eindruck, dass der Beschuldigte die Zeugin einschüchtere, erwiderte dieser: „Ich schau ja gar nicht hin.“

Die zweite Zeugin wurde in Abwesenheit des Angeklagten vernommen. Sie blieb bei ihrer Aussage. Der 24-Jährige habe ihr höchstens drei Mal Heroin geschenkt, auch die andere Zeugin sei dabei gewesen. Warum die erste Schülerin etwas anderes behaupte, wisse sie nicht. Dass sie dem Beschuldigten Geld geborgt und dieses nicht zurückbekommen habe, bestätigte sie. Dabei sei es um 100 Euro gegangen.

Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro. Außerdem erhielt er eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, die auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Weiters wurde die aufgrund anderer Delikte noch laufende Probezeit auf fünf Jahre ausgedehnt. „Hört sich nicht nach Freispruch an“, merkte der 24-Jährige an. Er und der Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Kronen Zeitung / APA

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