Gegen Dörfler wurde wegen Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit der "Ortstafel-Verrückung" in Bleiburg/Pliberk, Ebersdorf/Drvesa vas ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren jedoch im Juli 2009 eingestellt. In der umstrittenen Erklärung hieß es damals unter anderem, dass Dörfler "über keine juristische Ausbildung verfüge und "die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen nicht einzuschätzen vermochte".
In der Begründung des Senats heißt es nun, dass die Fortführung des Ermittlungsverfahrens nur "vom Opfer einer Straftat" beantragt werden könne. Wörtlich lautet der Text: "Weder der Rat der Kärntner Slowenen noch von ihm vertretene Angehörige der slowenischen Volksgruppe seien als mögliche Opfer der von der Staatsanwaltschaft untersuchten Vorwürfe anzusehen. Artikel 7 des Staatsvertrages von Wien räume einzelnen Angehörigen der slowenischen Volksgruppe in Kärnten kein subjektives Recht auf zweisprachige topographische Aufschriften ein, das durch eine Straftat, wie es für die Zuerkennung der Opferrolle erforderlich wäre, beeinträchtigt werden könne".
Weil der Fortführungsantrag aus Sicht der Richter nicht zulässig ist, konnten die Gründe, die für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft maßgebend waren, von dem Senat inhaltlich nicht geprüft werden.
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