Tödliche Tritte

Bursche verurteilt: 15 Jahre Haft und Therapie in Anstalt

Kärnten
03.12.2009 17:31
Ein 19-Jähriger ist am Donnerstag wegen Mordes am Landesgericht Klagenfurt zu 15 Jahren unbedingter Haft und der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Er soll einen bewusstlos am Boden liegenden Mann mehrmals gegen den Kopf getreten haben, das Opfer starb Monate nach der Tat.

Vorausgegangen war der Tat ein Streit um eine Zigarette. Der 19-Jährige hatte am 10. Juni 2008 im Park der Kärntner Schützen in Klagenfurt den ganzen Tag über Alkohol und Tabletten konsumiert, sowie Cannabis geraucht. Das 39-jährige Opfer kannte er nur flüchtig, irgendwann bat er den Mann um eine Zigarette. "Er hat gesagt, ich soll mich schleichen, da bin ich weggegangen", meinte der Angeklagte. Was dann genau passiert sei, daran könne er sich nicht erinnern.

Tritte "nach Fußballerart"
Die ursprünglich verbale Auseinandersetzung eskalierte. "Der Angeklagte ist, wie man so schön sagt, völlig ausgerastet", sagte Staatsanwalt Helmut Jamnig. Nach mehreren wuchtigen Faustschlägen sei der 39-Jährige "einem Baumstamm gleich" zu Boden gegangen. "Nach Fußballerart" habe der Bursch Anlauf genommen und dem wehrlosen Mann mehrere wuchtige Fußtritte gegen Körper und Kopf versetzt.

Das Opfer war laut eines medizinischen Gutachtens bereits am Tatort "klinisch tot" und wäre dort auch gestorben, wenn nicht umgehend eine fachgemäße, notärztliche Betreuung erfolgt wäre. Eine Verbesserung des Zustandes aus damaliger Sicht war nicht zu erwarten gewesen. Der Mann starb nach mehreren Monaten im Wachkoma - er befand sich bis zu seinem Tod in dauerstationärer Behandlung auf der Geriatrie des Landeskrankenhauses Klagenfurt.

"Hochgradige Abartigkeit"
Ein Gutachten attestierte dem 19-Jährigen eine "hochgradige geistige und seelische Abartigkeit, hochgradiges Aggressionspotenzial sowie erheblich disoziale Persönlichkeitszüge". "Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass der Angeklagte ohne Behandlung erneut mindestens eine schwere Körperverletzung begeht - insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol", erklärte der Sachverständige Max Neumann.

Der Angeklagte hat zwei Vorstrafen wegen Einbruchsdiebstahls, eine Vorstrafe wegen Körperverletzung, außerdem befand er sich während eines Arbeitsprojektes in Südafrika kurze Zeit in Haft. Er habe schon immer Schwierigkeiten mit Autorität gehabt, es seien immer wieder "durchbrechende aggressive Verhaltensmuster" hervorgetreten, beschrieb Jamnig den Burschen. Er habe keinen Hauptschulabschluss, keinen Beruf erlernt und seit seinem zwölften Lebensjahr Alkohol und Drogen konsumiert.

Flucht vor Gewalt im Elternhaus
Im Elternhaus habe er so viel Gewalt erlebt, dass er freiwillig in ein Heim gegangen sei. Trotz dieser Aufenthalte und verschiedener Projekte sei er "vollends entglitten", meinte der Staatsanwalt. Außerdem habe der Bursche kaum gearbeitet und die letzte Zeit vor der Tat sogar in der Jugendnotschlafstelle in Klagenfurt genächtigt. Entgegen seines früheren Verhaltensmusters zeigte sich der Angeklagte kleinlaut und reumütig. "Es tut mir leid, ich schäme mich extrem dafür", beteuerte der 19-Jährige immer wieder.

Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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