Der gelernte Automechaniker, der die Berechtigung zur Ausstellung von Prüfgutachten hatte, wurde im Jänner 2008 von einem Bekannten aufgesucht. "Mei, mach mir schnell das Pickerl für meinen Ford Escort. Dabei brauchst du aber nicht übertreiben. Mach nur das Notwendigste. Ich verpasch’ den Kübel lei nach Jugoslawien", habe ihm dieser laut Anklage für einen Freundschaftspreis von 100 Euro vorgeschlagen. Der Mechaniker ließ sich darauf ein. Was er bald bereute: Anklage wegen Amtsmissbrauchs! Wofür es im Normalfall nur Haftstrafen gibt.
"Lebensgefährliche Rostlaube!"
Der Kollege (26) landete wegen des selben Deliktes, in Form der Anstiftung, am Mittwoch ebenfalls vor Schöffenrichter Andreas Mair. Und wegen schweren Betruges. Denn laut Anklage war das "Verpaschen nach Jugoslawien" nur ein Schmäh. Der Schrotthaufen sollte mit 150.000 herunter gedrehten Kilometern und dem getürkten Pickerl als Schnäppchen an eine Studentin verkauft werden. Doch diese wandte sich an den ÖAMTC. Und dessen Gutachten lautete im Klartext: "Lebensgefährliche Rostlaube!"
Zu diesem Duo gesellte sich ein dritter Angeklagter (25). Dieser mischte laut Ankläger Boris Kuznik mit dem 26-Jährigen beim Verkauf des Escort mit: Betrug! Der Mechaniker und der 25-Jährige gestanden, der 26-Jährige nicht. Der Schöffensenat verurteilte alle drei: "Es gibt keinen Grund sich grundlos zu belasten", begründete dies der Richter.
Rechtskräftige Urteile: Sechs Monate bedingte Haft plus 2.160 Euro Geldstrafe für den Mechaniker. Je sieben Monate bedingte Haft plus 1.500 Euro unbedingt für die beiden anderen.
von Hans Licha, Tiroler Krone
Symbolbild
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