"Ich weiß nicht, warum ich mich noch hinters Steuer des Autos gesetzt habe", so der Angeklagte vor Richterin Michaela Sanin. Die Folgen der Alkofahrt des Klagenfurters sind bekannt: Bei einer Bushaltestelle in der Pischeldorfer Straße erfasste er mit seinem Klein-Lkw den Arbeiter Beco T. Der 56-Jährige wollte einem Freund helfen, der eine Autopanne hatte.
Angeklagter kann sich an nichts erinnern
An den Unfall sowie seine Fahrerflucht mit 2,2 Promille kann sich der 33-Jährige nach wie vor nicht erinnern. Auch, dass ein Alkotest an ihm durchgeführt wurde, habe er erst später erzählt bekommen. Persönliche Probleme sollen der Grund dafür gewesen sein. "Ich habe einen Anruf von meiner Ex-Lebensgefährtin bekommen. Dabei hat sie mir gesagt, dass sich die Alimente für meinen elfjährigen Sohn erhöhen." Daraufhin habe er bei einer Tankstelle mehrere "Stifterl" Wein getrunken.
Die Verteidigerin des Lkw-Lenkers plädiert auf strafmildernde Umstände. So zeige sich ihr Mandant seit den ersten Einvernahmen geständig. Auf die Anhörung der Zeugen verzichtet Richterin Michaela Sanin. Denn während eine Vertreterin der Versicherung das Gutachten vor den Ohren der anwesenden Familienmitglieder und Freunde zum Unfallhergang zerpflückt, stehen plötzlich zwei Zeugen aus den Zuseherreihen auf und melden sich zu Wort.
Das Urteil ist schnell gefunden: zehn Monate. "Das ist ein Drittel der Maximalstrafe. Die Strafe war unbedingt auszusprechen und soll präventiv wirken", begründet Sanin ihre Entscheidung. Die Mindeststrafe für fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Umständen läge - so die Richterin - in Westösterreich lediglich bei einer Geldstrafe.
von Katrin Fister, "Kärntner Krone"
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