An der von linken Organisationen veranstalteten Kundgebung am 1. Mai hatten 500 bis 700 Personen teilgenommen. Als rund 100 Polizisten die Demonstranten am Weitergehen hinderten, eskalierte die Situation. Begründung der Polizisten damals: Vermummte hätten sich eingeschlichen. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen.
Vorwurf: Polizisten attackiert
Zendron ist im Prozess vorgeworfen worden, er habe einen Polizisten attackiert. Das bestritt er. Er habe gesehen, dass eine Demonstrantin von einem Polizisten gehalten und zu Boden gezogen worden sei. Er sei davon betroffen und schockiert gewesen, zu dem Beamten geeilt und habe ihn von von der Unangemessenheit seines Handels überzeugen wollen. Dann seien mehrere Polizisten auf ihn losgegangen. Er sei auf den Rücken gefallen. Er wurde weggetragen.
Die Polizisten, die an dem Einsatz beteiligt waren, gaben als Zeugen unterschiedliche Darstellungen des Vorfalles. Allen gemeinsam war, dass sie vermuteten, Zendron habe ihren Kollegen zumindest in den Schwitzkasten nehmen wollen. Die Demonstrantin gab an, davon überhaupt nichts mitbekommen zu haben. Ein gegen sie laufendes Verfahren ist eingestellt worden.
Nach den Plädoyers von Anklage und Verteidigung verwies Zendron noch darauf, dass sein Großvater in der Zeit des Austrofaschismus ebenfalls verhaftet worden sei. Er verlange eine Anklage des Einsatzleiters der Polizei und eine Entschuldigung der Innenministerin.
Urteil "im Zweifel für den Angeklagten"
Das Gericht wertete die Aussagen als widersprüchlich und "nicht stimmig" und fällte nach den Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" einen Freispruch. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Die gerichtlichen Nachspiele der Demonstration endeten für die Teilnehmer somit vorerst insgesamt mit einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung, drei Freisprüchen und einer Einstellung des Verfahrens.
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