Ex-Gattin und Kind tot

Hamburg-Messermord: Sorgerechtsstreit als Ursache?

Ausland
13.04.2018 13:25

Jener Vater, der in Hamburg seine einjährige Tochter und seine Ex-Partnerin getötet haben soll, stritt zuvor um das Sorgerecht für das Kind. Bei einem Termin am Amtgericht St. Georg habe die Familienrichterin am Mittwoch deutlich gemacht, dass sie dem Antrag des nicht verheirateten Mannes auf das Sorgerecht nicht stattgeben werde, sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Freitag. Die Entscheidung hätte Einfluss auf den Aufenthaltsstatus des 33 Jahre alten Mannes aus dem westafrikanischen Niger haben können. Nach Angaben des Einwohnerzentralamts hatte er eine bis 2019 befristete Aufenthaltserlaubnis - wegen des Kindes.

Dem 33-Jährigen wird vorgeworfen, am Donnerstag im S-Bahnhof Jungfernstieg mit einem Messer auf die 34 Jahre alte Frau und das Kind eingestochen zu haben - auf dem Bahnsteig, vor vielen Zeugen und auch in Gegenwart eines weiteren Kindes der Frau. Kurz nach der Bluttat hatte der Mann selbst bei der Polizei angerufen und seinen Aufenthaltsort mitgeteilt. Er wurde dann in der Mönckebergstraße festgenommen. Im Laufe des Freitags soll er dem Haftrichter vorgeführt werden.

Teil von Hamburgs „Lampedusa-Gruppe“
Der Mann gehörte zu einer Gruppe von Migranten aus Afrika, die in Hamburg „Lampedusa-Gruppe“ genannt wird. Diese Migranten kamen 2013 über die Mittelmeerinsel zunächst nach Italien. Entsprechende Medienberichte bestätigte der Sprecher des Einwohnerzentralamts. Er sei im April 2013 eingereist und habe nach dem Angebot des Senats, die Fälle der Flüchtlingsgruppe individuell zu prüfen, einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt. Das Bundesamt für Flüchtlinge habe im vergangenen Jahr erklärt, dass es kein Abschiebehindernis gebe. Inzwischen war dem 33-Jährigen aber bereits wegen des Kindes die Aufenthaltserlaubnis erteilt worden.

Zur „Lampedusa-Gruppe“ gehörten insgesamt bis zu 300 Afrikaner. Ihre Forderung nach einem pauschalen Bleiberecht wurde von der Linken, den Grünen sowie von Kultureinrichtungen wie der Kampnagel-Fabrik oder dem Thalia-Theater und vielen Prominenten unterstützt. Der Senat bot daraufhin die Einzelfallprüfung an. Er gab die Größe der Gruppe im Jänner 2018 mit 102 Personen an. In 47 Fällen sei eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt worden. Alle übrigen seien grundsätzlich ausreisepflichtig, sie würden jedoch von den Behörden geduldet.

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