Üble Nachrede

ÖVP verliert Prozess gegen Haidinger

Österreich
30.09.2009 15:02
Dass man nicht immer gewinnen kann, hat die derzeit im Höhenflug befindliche ÖVP am Mittwoch in einem Verhandlungssaal am Wiener Straflandesgericht erfahren. Der frühere Bundeskriminalamts-Chef Herwig Haidinger hatte die Volkspartei geklagt, weil sie ihn als "Garant für Lügen" und Betreiber einer "Sudelkampagne" bezeichnet hatte. Der Ex-Kripo-Chef bekam am Mittwoch 2.000 Euro als Entschädigung zugesprochen und in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil bescheinigt, nicht gelogen zu haben.

ÖVP-Sicherheitssprecher Günter Kössl hatte die Aussagen in einer OTS-Aussendung im September 2008 mit einem Klick österreichweit verbreitet. Dafür setzte es in dem bereits mehrmals durch Vertagung verzögerten Prozess am Mittwoch einen Schuldspruch nach §6 Mediengesetz. Die ÖVP muss dem Ex-Kripo-Chef die festgelegte Summe von 2.000 Euro binnen 14 Tagen überweisen. Außerdem hat sie die gesamten Verfahrenskosten zu tragen und die Urteilsveröffentlichung vorzunehmen.

"Ich lasse mir nicht öffentlich sagen, ich bin ein Garant für Lügen", meinte Haidinger zu der Klage. Er habe nur gesagt, "was Sache ist". "Ich habe Gerechtigkeit erfahren", kommentierte der Ex-Spitzenbeamte nach der Verhandlung das Urteil.

Unklar ist, ob die ÖVP das Urteil nun beeinspruchen wird. Werner Suppan, der Rechtsvertreter der ÖVP, war vor Gericht nicht bereit, den Schuldspruch zu akzeptieren. ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger verkündete jedoch, dass die ÖVP "keine weiteren Rechtsmittel" in der Causa mehr ergreifen werden. "Diese Altlast ist somit erledigt", hieß es dazu von Kaltenegger. 

"Keine Anhaltspunkte für Lüge"
Richterin Katja Bruzek stellte fest, dass das umfangreiche Beweisverfahren "keine Anhaltspunkte ergeben, dass Haidinger gelogen, die Unwahrheit gesagt oder vernadert hätte". Der Anfang Februar 2008 vom damaligen Innenminister Günther Platter abgesetzte BK-Leiter war vorübergehend vom Dienst suspendiert worden, nachdem er unmittelbar nach seiner Abberufung im Innenausschuss des Nationalrats erklärt hatte, im Fall Natascha Kampusch wäre nicht allen Hinweisen auf das entführte Mädchen nachgegangen worden und das Kabinett des Innenministers hätte die Akten für den Banken-Untersuchungsausschuss vor deren Übermittlung ans Parlament angefordert.

Dass die ÖVP Haidinger daraufhin per Presseaussendung der Lüge bezichtigte, erfüllte für die Richterin "ganz klar den Vorwurf der üblen Nachrede". Dieser Vorwurf sei "ein sehr heftiger", bemerkte Bruzek. Bei der Strafe wurde berücksichtigt, dass eine Aussendung nicht dieselbe "Breitenwirkung wie ein Printmedium" habe.

Haidinger auch Thema im Spitzel-U-Ausschuss
Herwig Haidinger, der mit seinen Aussagen den Innenministeriums-U-Ausschuss im vergangenen Jahr ausgelöst hatte, ist auch Gegenstand im aktuellen Spitzel-Ausschuss. Der Grüne Peter Pilz brachte eine möglicherweise illegale Polizeiüberwachung Haidingers aufs Tapet, die im Frühsommer 2008 stattgefunden haben soll. Durch wen die Observation angeordnet wurde, sei "nicht ganz klar". Das Thema wird laut dem Abgeordneten im Rahmen des Punkts "Überwachung von politischen Mandataren" behandelt werden.

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