Statt zu Hause im Bett

10.000 Beschäftigte sind jetzt krank in der Arbeit

Oberösterreich
29.01.2018 07:29
Porträt von krone.at
Von krone.at

Knapp 3000 Oberösterreicher, die bei der Gebietskrankenkasse versichert sind, liegen derzeit offiziell mit grippalen Infekten daheim im Bett, dazu kommen mehr als 200 Influenza-Kranke und auch Hunderte, die an einem Magen-Darm-Virus leiden. Rechnet man eine Befragung der Arbeiterkammer OÖ hoch, dann gehen aber etwa 10.000 berufstätige Landsleute „grippekrank“ in die Arbeit.

„Fast jeder dritte Beschäftigte geht auch krank zur Arbeit“, weiß AK-Präsident Johann Kalliauer aus Daten des Arbeitsgesundheitsmonitors. Dabei ist aber nicht so sehr die Angst vor Konsequenzen das Motiv. Nur etwa 16 Prozent der Arbeitnehmer fürchten Jobverlust oder Verwarnungen. Es ist vielmehr das Pflichtgefühl gegenüber den Kollegen, das die Oberösterreicher krank an den Arbeitsplatz treibt.

Das ist bei 60 Prozent der Betroffenen die Begründung. Mehr als ein Drittel hat keine Vertretung, und 32 Prozent wissen oder glauben, dass ohne sie die Arbeit liegen bleiben würde.

Arbeitsplätze werden zu Viren-Verteil-Stätten
 Das Pflichtgefühl macht das Büro oder die Werkstätte aber zur Viren-Verteil-Stätte, und weitere Kollegen stecken sich an. Dazu kommt, dass jene, die angeschlagen zur Arbeit kommen, in – nach eigenen Angaben – 44 Prozent der Fälle länger krank waren. Ebenso viele gaben an, unkonzentriert dahingewerkelt zu haben. Und fast jeder Dritte glaubt, dass die falsch verstandene Loyalität zu einem Rückfall führte.

Arbeiterkammer fordert Kündigungsschutz
 Um die Arbeitnehmer psychisch zu entlasten, fordert die Arbeiterkammer, dass sie während des Krankenstandes einen Kündigungsschutz bekommen sollten.

Verbreiten von Krankheiten ist auch strafbar
 Krank zur Arbeit – muss das sein? Auf keinen Fall. Denn es können nicht nur Kollegen angesteckt werden, was im Unternehmen zu weiteren Ausfällen führt, sondern ist genaugenommen sogar strafrechtlich relevant . Im Strafgesetzbuch heißt es in den Paragraphen 178 und 179: Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr von übertragbaren Krankheiten unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Bei Fahrlässigkeit drohen immer noch bis zu einem Jahr Haft!

Markus Schütz, Johann Haginger/Kronen Zeitung

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Oberösterreich
29.01.2018 07:29
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung