Tod am Bahnsteig
Angriff war “Mord aus niedrigen Beweggründen”
Der Geschäftsmann hatte sich schützend vor die Teenager gestellt, zu schlichten versucht und den Polizeinotruf verständigt. Gleichzeitig habe er den Erpressungsopfern angeboten, sie zum Schutz bei der Weiterfahrt in der S-Bahn zu begleiten, was diese auch angenommen hätten.
Wehrloses Opfer geschlagen und getreten
In derselben S-Bahn nahmen laut Polizei auch zwei der drei Erpresser Platz. Am S-Bahnhof Solln seien alle Beteiligten ausgestiegen. Die beiden in München geborenen, arbeits- und berufslosen Angreifer hätten dann zunächst die vier Teenager attackieren wollen, was der 50-Jährige aber abwehren konnte. Daraufhin hätten die beiden zunächst mit Fäusten auf den Mann eingeschlagen. Als dieser zu Boden gefallen sei, schlugen und traten beide demnach vor den Augen der vier Teenager mehrfach auf ihr wehrloses Opfer ein. Erst als der Mann das Bewusstsein verlor, ließen die beiden von ihm ab und flüchteten. Der Geschäftsmann starb Samstagabend im Krankenhaus.
Täter arbeitslos, vorbestraft und alkoholisiert
Die beiden Beschuldigten konnten noch auf dem S-Bahnhof gefasst werden. Beide machten bei ihren Vernehmungen keine Angaben zur Tat. Die Jugendlichen sind deutsche Staatsbürger. Der 18-Jährige, der zur Tatzeit angetrunken war, ist wegen schwerer Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Diebstahls vorbestraft. Der am Sonntag verhaftete dritte Verdächtige (17) sei laut Polizei zwar offenbar nicht bei dem tödlichen Angriff dabei gewesen - er sei aber an der vorangegangenen Auseinandersetzung im Zug beteiligt gewesen.
Wie der Chef der Münchner Mordkommission, Markus Kraus, sagte, hatten die vier 13- bis 15-Jährigen als Zeugen keine Chance, den tödlichen Angriff zu verhindern.
Staatsanwalt: Tat auf sittlich niedrigster Stufe
Staatsanwalt Lafleur sagte, es sei davon auszugehen, dass der Geschäftsmann an den Fußtritten gegen den Kopf gestorben sei. Motiv und Anlass für die Tat sei offensichtlich Rache dafür, dass der Mann sich schützend vor die jungen Menschen gestellt hatte. Damit stehe die Tat auf sittlich niedrigster Stufe und sei als Mord einzustufen.
Vorbildliches Verhalten kostete Mann das Leben
Lafleur und der Sprecher der Münchner Polizei, Wolfgang Wenger, hoben das vorbildliche Verhalten des Tatopfers hervor. Wenger sagte, der Mann habe sich so verhalten, wie es die Polizei selbst für gefährliche Situationen empfehle. "Das Schlimmste, was jetzt passieren könnte, ist, dass die Botschaft heißt, misch dich nicht mehr ein. Wir sagen ganz klar: Misch' dich ein", sagte Wenger. Es gebe aber offenbar Situationen wie diese vom Samstag, wo auch solch ein vorbildliches Verhalten eine Eskalation nicht verhindern könne.
"Besorgniserregende Zunahme von Jugendgewalt"
Indes hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) mit Bestürzung auf den tödlichen Angriff vom Samstag reagiert. "Ich bin entsetzt über diesen erneuten Fall sinnloser und brutaler Gewalt", so Herrmann. Die Attacke auf den Geschäftsmann sei "ein weiteres erschreckendes Beispiel für die besorgniserregende Zunahme von Jugendgewaltdelikten." Die Hintergründe der Tat müssten genau und sorgfältig aufgeklärt werden, forderte der Minister.
Seehofer: Umgang mit Gewalttätern überprüfen
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) will nun den Umgang mit Gewalttätern auf den Prüfstand stellen. Der aktuelle Fall sei Anlass, darüber nachzudenken, was bei der Kriminalitätsbekämpfung verbessert werden könne, sagte Seehofer am Sonntag. Opferschutz müsse immer vor Täterschutz gehen. Konkrete Vorschläge nannte Seehofer allerdings nicht.
Parallelen zu Überfall auf Pensionisten 2007
Der Fall erinnert an den Überfall auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn kurz vor Weihnachten 2007, der politisch hohe Wellen geschlagen hatte. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte eine Verschärfung des Strafrechts und Videoüberwachungen auch an S-Bahnhöfen. Sie bekräftigte die CSU-Forderung, dass 18-jährige Straftäter immer nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Nach dem derzeitigen Recht kann bei 18- bis 21-Jährigen in Deutschland auch das Jugendstrafrecht angewandt werden.
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