Die Volksanwaltschaft hat ein Prüfungsverfahren eingeleitet, weil sich Brinek "viele Fragen" gestellt haben. Ihr gehe es auch um eine "Versachlichung" der Diskussion um das eingestellte Dörfler-Verfahren, sagte sie.
Über Antrag der Volksanwaltschaft habe der Verfassungsgerichtshof 2005 die Verordnung über die Ortsbezeichnung Bleiburg aufgehoben. Sie habe sich bezüglich der Unterlassung der verpflichtenden Umsetzung des Erkenntnisses veranlasst gesehen, bei der Staatsanwaltschaft Erhebungen in Hinblick auf den Verdacht des Amtsmissbrauchs anzuregen, erinnerte Brinek.
Justiz-Debatte entbrannt
Anlässlich der Einstellung des Verfahrens gegen Landeshauptmann Dörfler ist nun auch eine Justiz-Debatte um die Weisungsbefugnis von Staatsanwälten entbrannt. Für eine neue Weisungskette trat die Richtervereinigung ein, mit einer "honorigen Persönlichkeit" als obersten Weiser statt der Justizministerin. Diese Person sollte mit einer Dreiviertelmehrheit durch das Parlament bestellt werden, über eine Legislaturperiode hinaus amtieren und nicht wieder gewählt werden können, skizzierte Manfred Herrnhofer, Vize-Vorsitzender der Vereinigung, sein Modell einer unabhängigen Staatsanwaltschaft. Ähnlich die SPÖ: Sie forderte abermals die Einsetzung eines Bundesstaatsanwalts, dessen Jobprofil sich ganz ähnlich wie bei der Richtervereinigung anhörte.
Das BZÖ wünscht sich wieder einen "Justizkanzler", allerdings nicht bestellt vom Parlament. Die FPÖ dagegen wandte sich gegen ein "Herumbasteln" am Verfassungsrecht, eine neue Weisungskette wäre allenfalls eine "Scheinlösung", so die Blauen. Die Grünen plädieren ebenfalls für eine weisungsfreie Staatsanwaltschaft sowie einen ständigen Unterausschuss im Parlament. Die Begründungen für die Einstellungen von Verfahren müssten nachvollziehbarer werden, sprich, sie sollten öffentlich bekannt gemacht werden, so die Grünen. Nur die ÖVP - die auch die Justizministerin stellt - hielt sich am Donnerstag vorerst mit Ideen zurück.
Der frühere VfGH-Präsident Karl Korinek stellte indes infrage, ob die derzeitige Konstruktion seit der Strafprozessreform überhaupt verfassungskonform sei und die Gewaltenteilung bewahre. Deutliche Worte fand Korinek zum Inhalt des Vorhabensberichts in der Causa Dörfler: Es sei "ein Widerspruch sondergleichen", Dörfler mangelndes Wissen über Rechtsvorschriften zugutezuhalten, wo dieser doch Landeshauptmann geworden sei. "Man muss die Gesetze kennen, die zum eigenen Lebens- und Arbeitsbereich gehören", so Korinek. Und im Fall Dörfler seien als Verkehrslandesrat "die Grenzen für seine Amtstätigkeit eine zentrale Frage" gewesen.
Zwei-Klassen-Justiz
Ein wenig ins Hintertreffen geriet in der regen Debatte die grundsätzliche Frage nach einer angeblichen Zwei-Klassen-Justiz, die Prominente und Politiker bevorzuge. Der frühere FP-Justizminister Dieter Böhmdorfer hielt einen solchen Vorwurf für seine Zeit als Minister für "abstrus", auch für die Zeit danach könne er sich das nicht vorstellen: Dass jemand ein Verfahren gegen einen Prominenten ungerechtfertigt "abgedreht" hätte, "ist für meine Zeit ausgeschlossen und bei anderen halte ich es für ausgeschlossen", sagte er.
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