Schwer verletzt
Am Mittwoch musste sich der Innviertler vor einem Schöffengericht wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung verantworten. Das wäre ihm nach seiner Tat ebenso erspart geblieben wie eine Vorstrafe, wenn er Sozialarbeit geleistet hätte.
Nun musste er dem Gericht erklären, warum er nach der „Schurkenparty“, einem Stadlfest in Tumeltsham, Kanaldeckel entfernt hatte. Staatsanwältin Ernestine Heger: „Dadurch herrschte eine beträchtliche Gefahr für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger!“ Der Alkohol sei schuld gewesen, war seine Erklärung. Das Gericht zeigte Milde und fällte ein Urteil ohne Strafe. Vorbestraft ist der Lehrling trotzdem. Nicht rechtskräftig.
Symbolfoto
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.