Laut Anklage war das Trio im Juli des Vorjahres in eine Gokart-Halle eingebrochen und hatte acht Fahrzeuge gestohlen. Mit diesen fuhren sie zwei Tage lang durch das Gemeindegebiet von Wolfsberg.
Außerdem sollen der Hauptangeklagte sowie der 17-Jährige zwei Kinder im Alter von damals drei und vier Jahren zu sexuellen Handlungen miteinander angestiftet und sie dabei mit einer Handykamera gefilmt haben. "Langeweile" war die Begründung der Burschen. "Und sie sind noch so blöd und zeigen das Filmmaterial her", warf Richter Michael Schofnegger einem der beiden vor. "Ich hab das niemandem gezeigt, nur einem", lautete die lapidare Antwort.
Den Zweitangeklagten kam ihre Unbescholtenheit zugute. "Es ist zu spät, aber es tut uns allen leid", waren sich die beiden einig. Dem Haupttäter wurden noch weitere Delikte angelastet: Etwa ein Raufhandel, bei dem sein Kontrahent schwer verletzt wurde oder die unbefugte Inbetriebnahme eines Fahrzeuges seines ehemaligen Dienstgebers. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Symbolbild
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