So funktioniert die Berechnung: Kärnten wird in wabenförmige Zonen unterteilt. Mindestens vier dieser Zonen, also fast 20 Kilometer, müssen von zu Hause bis zum Arbeitsplatz zurückgelegt werden, dann hat man Anspruch auf die Pendler- Gutscheine. Außerdem darf man nicht mehr als 2.100 Euro brutto im Monat verdienen.
Wohngemeinde muss verlassen werden
Es gibt noch eine Grundvoraussetzung, sagte Günther Jäger vom Verkehrsverbund Kärnten: "Der Antragsteller muss von der Wohngemeinde auspendeln. Wenn er etwa von Wolfsberg nach Wolfsberg fährt, das ist eine große Gemeinde mit mehr als vier Zonen, erhält er nichts. Er muss auspendeln."
Gutscheine werden verschickt
Die 25-Euro-Gutscheine werden an den Antragsteller geschickt. Die Formulare liegen unter anderem auf den Bezirkshauptmannschaften und den Bürgerbüros auf. "Diese Gutscheine gelten für das Betanken der Fahrzeuge genauso wie für die Benützung des öffentlichen Verkehrs. Es ist uns wichtig, dass die Pendlerförderung erstmals auch den öffentlichen Verkehr miteinbezieht", so Landeshauptmann Gerhard Dörfler.
35.000 haben Anspruch auf Pendlergeld
In Kärnten gibt es rund 110.000 Pendler und 35.000 sind anspruchsberechtigt auf das Pendlergeld", so Albert Kreiner, Leiter der Landesabteilung für Infrastruktur. Der Gutschein kann bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Kärntner Linien und bei den Tankstellen von BP, Turmöl, Lagerhaus und natürlich allen Landestankstellen eingelöst werden.
Die Anträge können in den Bürgerbüros Klagenfurt und Villach, an den Personenkassen aller besetzen Bahnhöfe Kärntens, in allen Bezirkshauptmannschaften oder einfach per Post oder Internet gestellt werden. Die Gutscheine können bis 31. Mai 2009 eingelöst werden.
Symbolbild
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