Da die Zahlung an den Rechtsvertreter der FPÖ Kärnten, den Salzburger Rechtsanwalt und FPÖ-Politiker Andreas Schöppl, trotz abgelaufener Frist bis dato nicht eingetroffen ist, strebt Schöppl nun eine Exekution gegen das Land an. "Ich muss den Verfassungsgerichtshof nun ersuchen, dass dieser beim Bundespräsidenten die Hereinbringung der Kosten veranlasst", schildert Schöppl die Vorgangsweise. Für den Rechtsanwalt und FPÖ-Politiker sei es unverständlich, dass das Land nicht zahle. "Vorbildhaft ist das Verhalten keineswegs, denn jeder Bürger hat Gerichtsurteilen Folge zu leisten", so Schöppl.
Hintergrund des Ganzen:
Im April 2005 hatte sich das BZÖ von der FPÖ abgespalten. Im Kärntner Landtag wurde die FPÖ damit schlagartig zur Ein-Mann-Fraktion - in Person von Franz Schwager – reduziert. 15 Mandatare wechselten mit dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider ins BZÖ, das sich in dem Bundesland allerdings weiterhin "Freiheitliche in Kärnten" nannte.
Keine Parteienförderung für FPÖ
Ende April beschloss der Landtag neue Richtlinien für die Parteienförderung. Demnach sollten nur noch Parteien mit mindestens zwei Abgeordneten gefördert werden, womit die FPÖ künftig leer ausging. Die FPÖ wandte sich an den Verfassungsgerichtshof, der Ende 2007 ein Gesetzesprüfungsverfahren einleitete.
Das Ergebnis:
Die Richtlinien für die Parteienförderung dürfen zwar geändert werden, aber nicht während der laufenden Gesetzgebungsperiode. Die Kärntner FPÖ kündigte an, die Parteienförderung für die vergangenen drei Jahre in der Höhe von rund 2,1 Millionen Euro nachfordern zu wollen.
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