Die Errichtung von "Bettenburgen" mit mehr als 75 Betten lehnt die Landesrätin aber weiterhin ab. Das bestehende dezentrale Standortkonzept im ländlichen Raum soll ebenfalls beibehalten werden, um die Versorgung Pflegebedürftiger nahe am Wohnort und innerhalb ihres gewohnten sozialen Umfeldes zu garantieren.
Außerdem kann künftig die ursprünglich bewilligte Bettenanzahl in Pflegeheimen beibehalten werden, wenn bei der Renovierung die gesetzlichen Vorgaben der Heimverordnung - wie Raumgröße oder Grünflächen - genau eingehalten werden. So soll sichergestellt werden, dass dringend notwendige Sanierungen durchgeführt werden.
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