Höchststrafe

Vier Jahre Sperre für Langläufer Pinter

Kärnten
21.11.2008 12:19
Der Kärntner Langläufer Jürgen Pinter ist wegen eines Dopingvergehens bei den Olympischen Spielen 2006 vom Obersten Sportgericht mit einer Sperre für vier Jahre belegt worden - das ist die Höchststrafe.

Von der FIS wurde der 29-jährige Kärntner anlässlich der Dopingaffäre im österreichischen Langlauf-Team bei den Olympischen Spielen in Turin 2006 nicht bestraft, doch das IOC und die Welt-Anti-Doping-Agentur beriefen gegen diese Entscheidung und forderten eine vierjährige Sperre. Dieser Berufung wurde nun stattgegeben.

Vorwurf: Verbotene Methoden und Komplizenschaft
Das Oberste Sportgericht (CAS) in Lausanne legte den Beginn der Sperre mit 1. März 2006 fest. Pinter wurde vom Gremium der Besitz einer verbotenen Methode sowie Komplizenschaft bei Dopingvergehen zur Last gelegt. Gegen diese Strafe ist keine Berufung möglich.

Geplanter Saisoneinstieg nun ad acta gelegt
Pinter, der vom IOC auf Lebenszeit von Olympischen Spielen ausgeschlossen worden war, wollte am 29. November auf der zweiten Station in Kuusamo in den Langlauf-Weltcup einsteigen. Das ist nun nicht mehr möglich.

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