In ihrem "Hilferuf" erhob Ruth Elsner schwere Vorwürfe gegen Zeugen, Justiz und Politik und holte zu einem Rundumschlag aus: "Die Dinge sind initiiert worden", sagte sie. Den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor und jetzigen Notenbank-Gouverneur Ewald Nowotny beschuldigte sie der falschen Zeugenaussage. Anwalt Elmar Kresbach führte das politische Umfeld der BAWAG-Affäre an, nämlich die Wahl und "das Bestreben einer politischen Reichshälfte, sich das BAWAG-Problem vom Hals zu schaffen".
Nowotny habe im Zeugenstand gesagt, er habe von den Verlusten der Bank erst zum Amtsantritt erfahren, laut anderen Zeugenaussagen habe Nowotny jedoch schon Monate zuvor von den Verlusten der BAWAG gewusst, sagte Ruth Elsner. Nowotny hatte derartige Vorwürfe immer entschieden zurückgewiesen. Eine Anzeige bzw. eine Sachverhaltsdarstellung bei der Justiz wegen des Verdachts auf falsche Zeugenaussage werde aber nicht eingebracht, so Anwalt Elmar Kresbach. Bei falscher Zeugenaussage handle es sich um ein Offizialdelikt, das müsste die Justiz ohnehin von Amtswegen verfolgen.
Helmut Elsner beschuldigt Nowotny aus U-Haft heraus
Kresbach brachte auch Vorhaltungen des in U-Haft befindlichen Helmut Elsner gegen Nowotny vor. Dieser habe etwa das Geld der BAWAG in den USA nicht abgezogen, erst dadurch sei der teure Vergleich in den USA und der Verkauf der Bank überhaupt notwendig geworden. "Er sagt, das war eine schwere Fehlleistung, die Nowotny zu verantworten hat", zitierte Kresbach seinen Mandanten.
U-Haft für Elsner: "Ist das notwendig?"
Anwalt Kresbach kritisierte die "sehr lange Haft" für den 73-jährigen Elsner - er sitzt seit 21 Monaten in U-Haft -, die immer nur wegen des Haftgrundes "Fluchtgefahr" verlängert werde, welcher aber nach Ansicht des Anwalts gar nicht vorliege. Eine "Flucht in die Krankheit" gebe es nicht. "Ist das notwendig, dass man einen Menschen, von dem keine Gefährlichkeit ausgeht, weder Tatbegehungs- noch Wiederholungs- noch Fluchtgefahr, so lange im Gefängnis festhält?" fragt Kresbach. Wesentlich gefährlichere Personen würden wesentlich kürzer in Haft sitzen. Selbst die Erwartung einer höheren Strafe rechtfertige die U-Haft für Elsner nicht.
Elsner "einbetoniert"
Einen Enthaftungsantrag für Elsner hat Kresbach allerdings zuletzt vor Weihnachten 2007 gestellt, dieser war abgelehnt worden. Helmut Elsners weiterer Anwalt Wolfgang Schubert habe im Verfahren erster Instanz mehrere Enthaftungsanträge gestellt, der Oberste Gerichtshof (OGH) habe aber seinen Klienten immer "einbetoniert". In absehbarer Zeit werde nun ein neuer Enthaftungsantrag gestellt, das sei aber "eine Frage des richtigen Zeitpunkts", kündigte Kresbach eine neue juristische Initiative zur Enthaftung des U-Häftlings an.
BAWAG-Jurist soll Elsner im Stich gelassen haben
Vorhaltungen wiederholte die Ehefrau von Helmut Elsner auch gegen den Rechtsvertreter der BAWAG, Professor Wolfgang Brandstetter. Zuerst habe Brandstetter ihren Mann vertreten wollen, dann habe er aber die Bank vertreten, kritisierte Ruth Elsner. Mit seinem vermeintlichen "Anwalt" habe ihr Mann im Vorfeld des Verfahrens vertrauliche Dinge besprochen. Brandstetter hat derartige Vorwürfe immer entschieden zurückgewiesen.
Ruth Elsner: Pensionsabfindung gerechtfertigt
Angesichts der Managergehälter in Österreich sollte auch die Pensionsabfindung für Helmut Elsner in der richtigen Proportion gesehen werden, wünscht sich Ruth Elsner. Wenn der Generaldirektor der Erste Bank, Andreas Treichl, im Jahr 2007 alleine 4,4 Millionen Euro verdient habe, und ihr Mann als Pensionsabfindung für 48 Jahre Arbeit 7,3 Millionen Euro erhalten habe, müsse dies in Relation gesehen werden. Die Pensionsabfindung sei nicht am Aufsichtsrat vorbeigegangen, der Präsident des BAWAG-Aufsichtsrats (damals Günter Weninger, Anmerkung), habe die Abfindung bewilligt, betonte Ruth Elsner.
"Keine glückliche Optik" für Richterin
Auch die vorsitzführende Richterin im BAWAG-Prozess, Claudia Bandion-Ortner, blieb von den Vorwürfen nicht verschont: Bandion-Ortners Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mache für einen Prozess über Vorgänge bei einer Gewerkschaftsbank "keine glückliche Optik". Die Richterin sei bei der GöD sehr aktiv gewesen, auch wenn sie ihre Tätigkeit vor dem Prozess eingestellt habe. Laut Strafprozessordnung sei nämlich schon "jeder Anschein einer möglichen Befangenheit zu vermeiden", sagte Kresbach. Auch dass die Justizministerin (Maria Berger, Anm.) nach der Auslieferung von Helmut Elsner von Frankreich nach Österreich mit dem Staatsanwalt "angestoßen" habe, wurde von Frau Elsner kritisiert. Das Vorverfahren sei "durchgepeitscht" worden, meinte Kresbach.
BAWAG-Geschäfte waren "ganz normal"
"Elsner ist letztlich ein kleiner Pensionist" meinte Anwalt Kresbach und trug Ausführungen seines Mandanten vor, die Prozessbeobachtern bereits aus dem Verfahren bekannt klangen. "Er sagt, Bankgeschäft ist Risikogeschäft". Die Geschäfte der BAWAG mit Wolfgang Flöttl seien keine "Kasino-Geschäfte" gewesen, sondern hätten als "ganz normale Geschäfte" zum normalen Bankgeschäft gehört. Flöttl habe ja neben der BAWAG auch für andere Klienten derartige Währungsspekulationen unternommen. "Heute unterhalten wir uns über die Pleite von Lehman Brothers", sieht der Anwalt die BAWAG-Affäre im Vergleich mit anderen Bank-Pleiten als nichts Besonderes an. "Mein Klient ist der Auffassung, dass er damals das getan hat was viele führende Bank-Manager getan haben". Würde der Fall BAWAG heute passieren, wäre es "wahrscheinlich nur ein kleiner Bericht auf der Wirtschaftsseite", aber es gäbe keine Haft und keinen Prozess, zeigte sich Kresbach überzeugt.
Hintergrund: Der Prozess gegen Helmut Elsner
Der frühere BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner war Anfang Juli 2008 im BAWAG-Strafprozess wegen Untreue, Bilanzfälschung und schweren Betrugs zu 9 1/2 Jahren Haft verurteilt worden. In der Causa Gerharter war Elsner zuvor zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung. Elsner sitzt seit seiner Auslieferung aus Frankreich nach Österreich im Februar 2007 in Untersuchungshaft und wird in der Krankenabteilung der Justizanstalt Josefstadt betreut. Mit einem rechtskräftigen Urteil in der Causa Gerharter rechnet Kresbach nicht vor März 2009. Eine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache sei wohl nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2010 zu erwarten.
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