Mildes Urteil

Mädchen in Kopf gebissen: nur 300 Euro Strafe

Kärnten
21.10.2008 18:38
Durch die Schädeldecke eines kleinen Mädchens schlug im Juli dieses Jahres ein Mischlingshund in Gallizien seine kräftigen Zähne, eine Woche danach attackierte der selbe Vierbeiner einen Briefträger. Ein Jahr zuvor hatte er den Bruder der Schwerverletzten gebissen. Vor Gericht gabs dennoch ein mildes Urteil: Der Hundehalter soll in einer Diversion 300 Euro zahlen.

Mit Katharinas Familie zitterten im Sommer viele mit: Das Schweizer Mädchen, das Urlaub beim Opa in Gallizien machte, wurde auf dem Weg zu einem Reiterhof von einem Hund attackiert. Der Sennermischling riss die Neunjährige vom Fahrrad, biss ihr in den linken Oberarm und rammte schließlich seine Zähne in den Kopf des Mädchens.

Urlauber griffen mutig ein, Katharina wurde im Landeskrankenhaus Klagenfurt notoperiert. Groß war die Gefahr einer Infektion durch Bakterien. 

Lediglich 300 Euro Strafe
Vergangene Woche wurde der Fall verhandelt. Der Hundehalter suchte um Diversion an, das Gericht gab dem statt: Er soll nun lediglich 300 Euro zahlen, und damit soll das Strafverfahren abgeschlossen sein. "Geht das durch, lässt jeder Hundehalter sein Tier frei laufen und solche Attacken könnten sich wiederholen", zeigt sich Anwalt Hans-Dieter Sereinig besorgt. 

Letztes Wort noch nicht gesprochen
Doch noch ist das letzte Wort nicht gesprochen: Die Staatsanwaltschaft müsste der Diversion erst zustimmen. Schmerzensgeld für die kleine Katharina wird gesondert verhandelt.

Von Christina Kogler/Kärntner Krone

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