Er habe Schulden gehabt und mindestens 10.000 Euro erbeuten wollen, erklärte der 32-Jährige. Der mit seiner Familie in Wien lebende Mann fuhr deshalb nach Kärnten und kundschaftete ein Wettlokal aus. "Er wartete, bis nur noch er und ein Angestellter im Lokal waren", erläuterte die Staatsanwältin den Geschworenen. Der Angeklagte überwältigte den Kellner und fesselte ihn mit einem Klebeband an einen Sessel.
Die letztlich doch nicht gelöschten Videobänder stifteten in Laufe des Verfahrens kurzfristig mehr Verwirrung als sie zur Darstellung des Verlaufes des Überfalls beitrugen. Auf die Frage, ob er mit seiner Waffe direkt auf den Kellner gezielt, oder ihm die Pistole nur gezeigt habe, meinte der Angeklagte, dass dies doch auf den Bändern zu sehen sein müsste. "Auf den Bildern, die ich von der Polizei habe, sieht man - wie üblich - nichts", bemerkte Richter Norbert Jenny trocken.
"Kein typischer Berufsverbrecher"
"Mein Mandant ist kein typischer Berufsverbrecher, er hat aus der Not heraus eine durch nichts zu entschuldigende Tat begangen", meinte der Strafverteidiger. Die Geschworenen sahen die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Der Wahrspruch fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Symbolbild
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