Bei Lokalen mit einer Grundfläche zwischen 50 und 80 Quadratmetern muss die zuständige Behörde beurteilen, ob eine räumliche Trennung etwa unter dem Aspekt des Denkmalschutzes möglich ist. Bei noch größeren Gastronomie-Einrichtungen ist zwingend vorgeschrieben Raucherzimmer einzurichten, sofern der Wirt Nikotin-Genuss überhaupt zulassen will. In Räumen, in denen geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den gut sichtbaren Warnhinweis "Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen" zu enthalten.
Im Gesetz sind zudem besondere Schutzbestimmungen für in der Gastronomie tätige Personen vorgesehen, vor allem für Jugendliche und werdende Mütter, die in Räumen, in denen sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind, nicht arbeiten dürfen. Außerdem muss im Kollektivvertrag festgelegt sein, dass der Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Abfertigung im gesetzlichen Ausmaß hat, wenn er sein Arbeitsverhältnis wegen der Belastung durch die Einwirkung des Passivrauchens kündigt. Bei Verstößen müssen die Inhaber der Betriebe mit Geldstrafen bis 2.000 bzw. 10.000 Euro (im Wiederholungsfall) rechnen, zuwiderhandelnde Gäste mit Geldstrafen bis zu 100 bzw. 1.000 Euro.
Wichtiger Schritt für den Gesundheitsschutz
Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky meinte, das Gesetz sei ein weiterer Aspekt, um die Menschen vom Rauchen wegzubekommen, ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger nannte die Regelungen einen wichtigen Schritt für den Gesundheitsschutz. Für die SPÖ verwies der Abgeordnete Dietmar Keck auf den notwendigen Arbeitnehmerschutz auch in der Gastronomie. Grünen-Gesundheitssprecher Kurt Grünewald meinte, es müsse sehr genau evaluiert werden, ob dieser erste Schritt zum Nichtraucher-Schutz ausreichend sei.
Seitens der FPÖ argumentierte der Abgeordnete Lutz Weinzinger das Nein seiner Fraktion damit, dass Fast Food ja auch nicht verboten werde, obwohl die Kinder davon verfetten. BZÖ-Klubchef Peter Westenthaler sprach von einem Eingriff in die persönlichen Freiheiten.
Unzufrieden mit den strengeren Regeln für Raucher zeigten sich auch die Gewerkschafter der FCG/vida. Nachbesserungen seien notwendig, die Sozialpartnereinigung wäre tiefgreifender gewesen als die gesetzliche Verankerung, kritisierte Vorsitzender Alfred Gajdosik. Nichtrauchende Mitarbeiter könnten einen Raucher-Betrieb verlassen. Das AMS könne sie jedoch wieder an ein Unternehmen vermitteln, in dem der Glimmstängel erlaubt sei. Lehnen die Betroffenen dieses Angebot ab, würden sie jeden Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren.
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