Schon seit langem versuchen die Vertreter der Kärntner Slowenen die Topographieverordnung vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu bringen. Doch das Problem: das Fehlen zweisprachiger Ortstafeln kann dort nicht direkt eingeklagt werden. Um diese Causa allerdings doch rechtlich bis zum VfGH zu bringen, müssen die Slowenen-Vertreter Selbstanzeigen wegen einer Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet einbringen und die folgenden Strafbescheide dann durch alle Instanzen bis hinauf zur höchsten Instanz, dem VfGH, anfechten.
17 VfGH-Erkenntnisse ohne Erfolg
Doch auch diese "Schnellfahr-Aktionen", so Vouk, habe keine Erfolge gezeitigt. 17 VfGH-Erkenntnisse seien nicht umgesetzt worden, so der Anwalt. Nach der Änderung der Topographieverordnung 2006 habe es wieder Selbstanzeigen gegeben. Die Schnellfahrer würden laut Vouk nicht zur Verantwortung gezogen. Die Behörde gehe vielmehr einen anderen Weg: "Sie versucht nicht, jemandem die Schuld zu beweisen, sondern der Beschuldigte beziehungsweise der Verdächtige wird aufgefordert, selbst Beweise dafür zu bringen, dass er eine Verwaltungsübertretung begangen hat. Man versucht mit allen Mitteln zu vermeiden, dass es irgendein neues Verfahren geben würde."
Keine Erwartungen an Bundesregierung
Von der jetzigen Bundesregierung erwartet sich Vouk nichts mehr. Das Bundeskanzleramt habe wegen eines Überschusses sogar für 2007 die Rückzahlung von 39.800 Euro an Förderungsgeldern verlangt. Dem werde der Rat der Kärntner Slowenen mit Verweis auf alte Schulden nicht nachkommen, berichtet der ORF. In der Ortstafelfrage würden nun EU und UNO angerufen, kündigte Vouk an.
Landtagswahlen
Vouk zeigte sich, so der ORF, auch in Bezug auf die Senkung der Grundmandatshürde auf fünf Prozent bei den Landtagswahlen pessimistisch: "Es ist bekannt, das die Kärntner Slowenen leider nicht mehr fünf Prozent der Bevölkerung dieses Landes stellen. Dies war einmal der Fall. Doch dank der Kärntner Politik ist es nicht mehr so. Das heißt, selbst bei völliger Geschlossenheit wäre es für eine Partei der Kärntner Slowenen nicht möglich, diese fünf Prozent zu erreichen." Der Politiker verwies in diesem Zusammenhang auf andere europäische Staaten, wo die Vertretung von Minderheiten in Landesparlamenten mit Sonderregelungen funktioniere.
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