Neuer Prozess
Deutscher Raucher muss Wohnung (noch) nicht räumen
Die fristlose Wohnungskündigung des Düsseldorfers beschäftigte am Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH), wo endgültig geklärt werden sollte, ob der 76-Jährige in seiner Wohnung bleiben darf, in der er seit mehr als 40 Jahren wohnt. Nach jahrelangem Streit zwischen dem Pensionisten und seiner Vermieterin hatte es das Düsseldorfer Landgericht im Juni des Vorjahres als "schwerwiegenden Pflichtverstoß" bewertet, dass der Witwer nicht gelüftet und seine vollen Aschenbecher nicht geleert habe. Damit habe Adolfs die Geruchsbelästigung im Flur sogar gefördert, hieß es damals.
Der BGH kritisierte nun allerdings, dass sich die Richter in Düsseldorf damals nicht selbst vor Ort ein Bild von der Situation gemacht hätten. Auch seien Schadstoffmessungen unterblieben und nicht genügend Zeugen gehört worden. Die Bundesrichter hoben deshalb das Urteil des Landgerichts wegen Rechtsfehlern auf und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung und Aufklärung zurück. Im neuen Anlauf soll sich eine andere Kammer des Landgerichts mit dem Streit befassen.
Adolfs: "Bin froh, dass ich in meiner Wohnung bleiben kann"
Bis zu einem neuen Urteil kann der 76-jährige Raucher nun auf jeden Fall in seiner Wohnung bleiben. Adolfs ist mit der Entscheidung einigermaßen zufrieden. "Ich bin froh, dass ich in meiner Wohnung bleiben kann, aber ich hätte mir gewünscht, dass es heute vorbei ist", sagte er der "Bild"-Zeitung nach der Entscheidung der Bundesrichter.
Adolfs war seinem Anwalt zufolge durch das Verfahren zum "zweitbekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt" geworden. Dem pensionierten Hausmeister wurde auf seine alten Tage unverhoffte Prominenz zuteil. Er trat bei Raucher-Demonstrationen auf und zahlreiche Sympathisanten spendeten dem Pensionisten Geld für die Prozesskosten.
Experte: Rauswurf auch in Österreich möglich
Dass der Fall Adolfs auch von einem österreichischen Gericht so entschieden würde, wäre durchaus denkbar, hatte der Jurist und Mietrecht-Experte Christian Weinzinger von der TELOS Law Group in Wien nach dem Düsseldorfer Urteil gegenüber krone.at erklärt. Wenn ein Mieter durch "rücksichtsloses oder grob ungehöriges Verhalten" die Lebensqualität der anderen Bewohner des Hauses einschränkt, sei eine Räumung möglich.
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