Nachbarn "belästigt"

D: Raucher muss Wohnung nach 40 Jahren räumen

Ausland
26.06.2014 10:54
Im Streit um Zigarettenrauch in einem Düsseldorfer Mietshaus muss ein Pensionist nach 40 Jahren seine Wohnung räumen. Die Räumung soll bis Jahresende erfolgen, entschied das Landgericht am Donnerstag und wies die Berufung des 75-Jährigen zurück.

Weil er seine Nachbarn mit Zigarettenrauch massiv belästigt haben soll, war dem ehemaligen Hausmeister des Gebäudes die Wohnung gekündigt worden. Das Amtsgericht hatte der Eigentümerin Recht gegeben und den Rauswurf bestätigt. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht hatte der 75-jährige Friedhelm Adolfs bestritten, vor der Kündigung mehrfach mündlich abgemahnt worden zu sein.

Gericht: "Hätte besser lüften müssen"
"Dass ein Mieter in seiner Wohnung raucht, stellt für sich genommen kein vertragswidriges Verhalten dar und kann dementsprechend weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen", so das Landgericht. Adolfs habe sich jedoch eines "schwerwiegenden Pflichtverstoßes" schuldig gemacht, denn er habe keine Maßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass der Qualm aus der Wohnung hinaus ins Treppenhaus zieht. Der 75-Jährige hätte "besser lüften müssen und seine zahlreichen Aschenbecher häufiger leeren sollen".

Adolfs äußerte sich gegenüber der "Bild"-Zeitung enttäuscht: "Ich habe nicht damit gerechnet, muss das jetzt erst einmal sacken lassen. Aber mir geht es soweit gut, wir kriegen das schon irgendwie hin."

Adolfs war durch das Verfahren seinem Anwalt zufolge zum "zweitbekanntesten Raucher nach Helmut Schmidt" geworden. Dem pensionierten Hausmeister wurde auf seine alten Tage unverhoffte Prominenz zuteil. Er trat bei Raucher-Demonstrationen auf und zahlreiche Sympathisanten spendeten dem Rentner Geld für die Prozesskosten.

Experte: Diese Entscheidung auch in Österreich möglich
Dass der Fall Adolfs auch von einem österreichischen Gericht so entschieden würde, wäre durchaus denkbar, bestätigt der Jurist und Mietrecht-Experte Christian Weinzinger von der TELOS Law Group in Wien gegenüber krone.at. Wenn ein Mieter durch "rücksichtsloses oder grob ungehöriges Verhalten" die Lebensqualität der anderen Bewohner des Hauses einschränkt, sei eine Räumung möglich.

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