Coralie B. lebte mit ihren nun vierjährigen Kindern Alexander und Maximilian bis November 2008 bei ihrem Lebensgefährten, dem Vater ihrer Zwillinge, in Frankreich. Dann ging die Beziehung in die Brüche, denn die Wienerin konnte es nicht mehr länger mit ansehen, dass der Mann die beiden Buben immer wieder in ihrer Abwesenheit misshandelte. Die Frau flüchtete zu ihrer Familie nach Wien.
Gutachten bestätigen Trauma
Seither leben die Kinder mit ihrer Mutter, die in der Krebsforschung arbeitet, in der Bundeshauptstadt. Die Kinder fühlen sich wohl hier und sprechen mit allen Deutsch. Im Kindergarten sind sie bestens integriert. Zwei Gutachten anerkannter Sachverständiger bestätigen, dass die Buben in Frankreich traumatisiert worden sind, dass sie nicht von ihrer Mutter getrennt werden dürfen, denn sonst wäre das Wohl der Kinder ernsthaft gefährdet.
Müssen Kinder zu Pflegeeltern oder ins Heim?
Trotz dieser eindeutigen Gutachten sollen die beiden nach Frankreich abgeschoben werden – eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom Oktober 2009 verlangt das so. Das Verfahren ist beim Bezirksgericht Innere Stadt anhängig, das aber davon ausgeht, dass die beiden Vierjährigen nicht zum Vater gebracht werden dürfen. Es steht daher im Raum, dass die Zwillinge zu Pflegeeltern oder in ein Heim kommen sollen. Rechtsanwalt Helmut Blum, der für die Mutter und die Buben kämpft: "Müssen sie nach Frankreich, wäre das Wohl der Kinder ernsthaft beeiträchtigt."
von Erich Vorrath, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.