Grauenhaft

Mutter ließ Tochter qualvoll verhungern

Ausland
31.03.2006 16:22
Nach dem qualvollen Hungertod der dreijährigen Pervin hat das Düsseldorfer Landgericht die Mutter des Kindes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Internet-Stripperin hatte der Leiche ihrer Tochter den Kopf abgeschnitten und die Körperteile in einer Kiste mehr als zwei Jahre lang auf dem Balkon aufbewahrt.

Das Verbrechen war erst bei der Zwangsräumung der Wohnung ans Licht gekommen, weil das Jugendamt nach dem Verbleib des Kindes forschte. Die Leiche der Dreijährigen wurde nie gefunden, weil der Hausrat in einer Müllverbrennungsanlage verbrannt worden war. An der Badewanne, in der die Kinderleiche zerteilt wurde, hatten die Ermittler aber winzige Blutspuren entdeckt, und auf dem Balkon hatten Leichenspürhunde dort angeschlagen, wo der Leichnam dem Geständnis der Frau zufolge gelagert worden war.

Psychiater und Psychologen beschrieben die Angeklagte als gefühlskalt und egozentrisch mit Zügen einer Psychopathin. Während des vier Monate dauernden Prozesses hatte sie Kaugummi kauend auch bei grausamen Details völlig teilnahmslos gewirkt und keinerlei Reue gezeigt.

Unbegreifliche Grausamkeiten
"Hätte die Angeklagte Hilfe geholt, hätte sie den Tod verhindern können", sagte Richter Klaus-Dieter Buhlmann. Stattdessen habe sie tagelang nichts unternommen, als ihre Tochter nichts gegessen habe und zunehmend schwächer geworden sei, bis sie schließlich am 16. Oktober 2002 starb. Die 27-Jährige hatte ausgesagt, dass sie weder Krankenversicherung noch Geld für einen Arzt gehabt habe. Was die zweifache Mutter dann mit der Leiche des Kindes angestellt habe, sei "so grauenhaft, dass es mit normalem Menschenverstand schlechterdings nicht zu begreifen ist", sagte Buhlmann.

Rolle des Vaters unklar
Unklar blieb die Rolle des Vaters bei dem Verbrechen. Er hatte behauptet, den Tod seiner Tochter zwei Jahre lang nicht bemerkt zu haben. Seine Frau habe ihn immer wieder mit Ausreden vertröstet und mit Drohungen zum Schweigen gebracht, wenn er nach Pervin gefragt habe. Die gelernte Krankenpflegerin hatte bei der Polizei ein Geständnis abgelegt, dieses aber vor Prozessbeginn widerrufen. Erst am Ende des Prozesses war sie angesichts der Beweislast zu ihrem ursprünglichen Geständnis zurückgekehrt.

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