Gericht bestätigt:
14-Jährige darf nicht die Welt umsegeln
"Das Gericht ist der Auffassung, dass ein zweijähriger Einhandsegeltörn große und nicht hinnehmbare Gefahren für das Kind birgt", hieß es zur Begründung. "Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Sicherheit des Kindes während der Reise gewährleistet werden kann."
Behörden behalten Vormundschaft
Das Gericht bestätigte damit die Utrechter Entscheidung, wonach die 14-Jährige zumindest bis zum Beginn der Schulferien am 1. Juli warten muss. Auch die Vormundschaft für das Kind bleibt bei den Behörden, da Lauras Vater Dick "die Gefahren nur unzureichend einschätzen kann".
Um den geltenden Weltrekord zu brechen, müsste Laura vor ihrem 17. Geburtstag am 20. September 2012 von dem auf zwei Jahre geschätzten Törn zurückkehren. Ihre Weltumseglung mit einer acht Meter langen Jacht sollte eigentlich im September 2009 beginnen, Kinderschützer schalteten jedoch die Justiz ein.
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