"Moralische Pflicht"

Strache klagt gegen ESM – Antrag beim VfGH

Österreich
06.10.2012 17:15
Zeitgleich mit der offiziellen Inkraftsetzung des 700 Milliarden Euro schweren Währungs-Krisenfonds ESM geht FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache rechtlich gegen die umstrittene europäische Finanzinstitution vor. Bereits kommende Woche wird Straches Anwalt den 43 Seiten umfassenden Antrag beim Verfassungsgerichtshof einbringen.

Am Montag treffen die Finanzminister der 17 Euro-Staaten in Luxemburg zusammen. Bei diesem Gipfel erfolgt unter anderem der Startschuss für den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM, auch Euro-Rettungsschirm genannt. Für FPÖ-Chef Strache ist dieser Euro-Pakt "nicht nur ein wirtschaftlich, sondern auch demokratiepolitisch mehr als bedenklicher Schritt".

Eine Folge des ESM-Vertrags könnte sein, "dass Österreich im Falle der Insolvenz aller anderen ESM-Mitgliedsstaaten bis zu 700 Milliarden Euro einzuzahlen hätte. Ein Fall, der auch die Staatsinsolvenz von Österreich zur Folge hätte", sagt der Wiener Rechtsanwalt Tassilo Wallentin.

"Austritt aus ESM-Vertrag ist nicht vorgesehen"
Der Jurist, er hat Straches Antrag für die Höchstrichter formuliert, beklagt auch, dass "ein Austritt aus dem ESM-Vertrag nicht vorgesehen ist". Wallentin geht dabei auf das Ungleichgewicht in der Euro-Zone ein: "Mit Ausnahme von Italien belasten alle ESM-Hilfesteller ihre Bevölkerung mit weniger Steuern und Abgaben als Österreich."

Strache und sein Anwalt stellen sich vor allem wegen möglicher Folgen gegen den Krisenfonds. "Der heimische Steuerzahler wird damit gezwungen, die Begünstigten der Steuerzahler anderer Staaten zu subventionieren", sagt Wallentin. Würden etwa Griechenland, Spanien oder Portugal die Steuern fordern und auch tatsächlich einheben, bräuchte Österreich nicht zu zahlen.

"Meine rechtliche, moralische und politische Pflicht"
FPÖ-Chef Strache, der sich mit der Individualbeschwerde gegen den ESM-Vertrag als "Bürger und Steuerzahler an die Höchstrichter" wendet, ist bewusst, dass die Erfolgsaussichten gering sind. "Aber ich sehe es als rechtliche, moralische und politische Pflicht, diesen Schritt zu setzen. Ein Schritt, der übrigens Aufgabe der Regierung gewesen wäre - und die zu dieser Frage eine Volksabstimmung hätte durchführen müssen."

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