"Wir haben die Anzeige bekommen. Es steht aber gar nichts drinnen", so Rifaat. Einzig Bruder Paul Kaiser werde in der Sachverhaltsdarstellung als Beschuldigter angeführt, aber: "Die Vorwürfe sind diffus und ohne konkrete Angaben."
Der Fall eines damals elfjährigen Schülers in den 90er- Jahren, dessen Mutter Ordensbrüdern die Vergewaltigung ihres Sohnes vorgeworfen hatte, sei von der Staatsanwaltschaft "ordentlich geprüft und eingestellt" worden, betonte der Anwalt. Auch gebe es ein nachfolgendes Zivilurteil, mit dem der Frau untersagt worden war, derartige Behauptungen zu verbreiten.
Die Überlegungen, Kreditschädigungs- und Unterlassungsklagen einzubringen, sind deshalb laut Rifaat "konkret": "Alte Suppen aufzuwärmen, ist mehr als kreditschädigend. Da werden wir uns wehren." Eingebracht werden könnten die Klagen gegen denjenigen, der die Behauptungen aufgestellt hat: "Wir prüfen, wer das ist, und haben einen konkreten Verdacht."
Weitere Anzeigen durch die Opferschutzanwaltschaft dürften unterdessen zumindest nicht unmittelbar bevorstehen. Diese werden normalerweise nur bei einer Kommissionssitzung beschlossen und dies nur bei einem begründeten Verdacht und auf Wunsch der Betroffenen. Im Fall der Schulbrüder hatte Waltraud Klasnic auf den Wunsch mehrerer Opfer verwiesen, "sich mit dem Orden auseinanderzusetzen". In der Sitzung der Kommission am Mittwoch sei jedenfalls kein weiterer derartiger Beschluss für eine Sachverhaltsdarstellung gefallen, versicherte ein Sprecher. Die nächste Vollsitzung findet erst Anfang September statt. In dringenden Fällen gebe es aber "kurze Wege".