Mehr Befugnisse

Großgemeinden zittern vor Prüfern des Rechnungshofs

Österreich
22.06.2010 12:36
Die Koalitionsparteien haben die schon länger ins Auge gefasste Erweiterung der Kompetenzen des Rechnungshofs für Gemeinden auf den Weg gebracht. Künftig sollen die RH-Prüfer Kommunen ab 10.000 Einwohner unter die Lupe nehmen dürfen. Bisher hatte die Grenze 20.000 Einwohner betragen. Der Gemeindebund stemmt sich mit Händen und Füßen gegen die gefürchteten Prüfer. Es sei "ein bürokratischer Wahnsinn" und ein "beispielloser Anschlag auf die Autonomie der Gemeinden", meinte GB-Präsident Helmut Mödlhammer am Dienstag. Der Opposition geht die Befugnisausweitung hingegen nicht weit genug.

Der Rechnungshof hat die erweiterten Befugnisse schon lange gefordert, wobei RH-Präsident Josef Moser (Bild) dafür plädierte, die Prüfkompetenz auf Gemeinden ab einem Jahresbudget von zehn Millionen Euro auszuweiten statt sich auf die Einwohnerzahl zu versteifen. Moser meinte am Dienstag gegenüber Radio Ö1 dennoch, die Kompetenzausweitung sei auch in dieser Form "sicherlich ein guter Schritt in die richtige Richtung, zu mehr Transparenz, mehr best practice", und damit positiv für die Gemeinden.

Der Rechnungshof soll laut Gesetzesentwurf außerdem von einer Landesregierung oder einem Landtag dazu aufgefordert werden können, eine Kleingemeinde, also eine Kommune mit weniger als 10.000 Einwohnern, zu prüfen. Dieser Schritt wäre dann anzuwenden, wenn Ungereimtheiten vermutet werden.

Gemeindebund tobt: "Beispielloser Anschlag auf Autonomie"
Der Gemeindebund wehrt sich mit Händen und Füßen gegen die gefürchteten RH-Prüfer - vordererst allerdings mit dem Argument überbordender Bürokratie: Man habe nichts gegen Prüfungen, jedoch wende man sich gegen Mehrfachprüfungen "durch die Kontrollausschüsse in der Gemeinde, die Gemeindeaufsicht, die Landesrechnungshöfe, den Bundesrechnungshof und teilweise auch durch die Bezirksverwaltungsbehörden". Dies sei "ein bürokratischer Wahnsinn", so Mödlhammer am Dienstag.

Im Prinzip geht es den Gemeinden aber um ein Kompetenzgerangel. Auch die Furcht, die RH-Prüfer könnten die eine oder andere Misswirtschaft aufdecken, spielt mit Sicherheit mit. Folglich heißt es auch vonseiten Mödlhammers, der Gesetzesentwurf sei ein "beispielloser und verfassungsrechtlich bedenklicher Anschlag auf die Gemeindeautonomie". "Hier mischen sich zwei Ebenen - nämlich Bund und Länder - in die verfassungsrechtlichen Kernkompetenzen der Gemeinden ein. Das ist bislang noch nie vorgekommen." Ärgerlich sei auch, dass es mit Ausnahme der Einwohnerzahl künftig keinerlei sachliche Kriterien für eine Überprüfung durch den Rechnungshof geben solle. "Das wird weder eine vorbeugende noch eine abschreckende Wirkung haben", so Mödlhammer. 

Opposition geht Befugnisausweitung nicht weit genug
Den Opppositionsparteien geht die Ausweitung der Rechnungshof-Kompetenzen in der von der Koalition geplanten Form indes zu wenig weit. Der stellvertretende Grünen-Bundessprecher Werner Kogler sieht gar eine "Mickey-Mouse-Reform mit drohenden Verschlechterungen". Kogler kritisiert, dass die Gemeindeverbände bis jetzt uneingeschränkt durch den RH geprüft werden konnten. Im vorliegenden Antrag solle diese Prüfkompetenz "absurderweise" beschnitten werden, erläutert der Grün-Abgeordnete.

Positiv am SP/VP-Vorschlag sei nur, dass mit dieser Novelle die Möglichkeit geschaffen werde, dass erstmals die Landesrechnungshöfe alle Gemeinden prüfen dürfen, befand Kogler. Aus Grüner Sicht wäre die beste Verfassungslösung, wenn sowohl der Rechnungshof als auch die Landesrechnungshöfe die Prüfkompetenz für alle Gemeinden erhalten würden. In der Folge sollte es den Rechnungshöfen obliegen, die Prüfpläne abzustimmen.

Der FPÖ ist die Senkung der Grenze von 20.000 auf 10.000 Einwohner als Prüfmöglichkeit für den Bundesrechnungshof sei "mit Sicherheit unzureichend", konstatierte der oberösterreichische FP-Landesrat Manfred Haimbuchner. Der FPÖ-Landesparteiobmann betonte, dass hier zu viele Gemeinden einerseits ausgeklammert blieben - nämlich alle unter 10.000 Einwohnern. "Und andererseits könnte der Bundesrechnungshof ohne Unterstützung durch die Landesrechnungshöfe nicht den gesamten Arbeitsaufwand bewältigen." BZÖ-Chef Josef Buchner zeigte sich ebenfalls unglücklich. Für ihn müsste sich die Prüfung nicht an der Zahl der Einwohner, sondern am Gebarungsvolumen orientieren.

Regierung braucht Verfassungsmehrheit
Die Erweiterung der RH-Kompetenzen benötigt eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann und sein ÖVP-Gegenüber Wilhelm Molterer kündigten erste Gespräche auf parlamentarischer Ebene noch für diese Woche an.

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