16 Vetos eingelegt

Gesetz verletzt: Behörde untersagt Post-Schließungen

Österreich
26.04.2010 12:58
Die Post plant weitere Filialschließungen, wird dabei aber in einigen Fällen von der Kontrollbehörde ("Post-Control-Kommission") ausgebremst. Der Grund sind unterschiedliche Auslegungen des seit 2009 geltenden Postmarkt-Gesetzes, das unter anderem den Versorgungsgrad in ländlichen Gegenden vorschreibt. 16 Mal legte die PCK ihr Veto gegen Schließungen ein. Weitaus öfter, nämlich 73 Mal, war die Post mit ihren Plänen jedoch erfolgreich. Neun Entscheidungen stehen noch aus.

Der Grund für die 16 Verbote: Die Post ist gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 1.650 Filialen in ganz Österreich zu unterhalten und außerdem die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu garantieren. Konkret heißt das: In Städten und größeren Gemeinden (über 10.000 Einwohner) muss für 90 Prozent der Bevölkerung eine Postfiliale in höchstens zwei Kilometern Entfernung zur Verfügung stehen, in Landgemeinden gilt ein Radius von zehn Kilometern. Die Post muss dies entweder mit eigenen Filialen oder mit "Post-Partnern" garantieren. Außerdem dürfen bestehende Filialen nur dann geschlossen werden, wenn sie auf Dauer Verluste bringen. 

Ausschlaggebend für das jetzige Schließungsverbot von 16 Filialen war in den meisten Fällen die - nach Ansicht der Kontrollkommission falsche - Auslegung der gesetzlichen Vorgaben zur flächendeckenden Grundversorgung. Diese hatte die die Post zu ihren Gunsten interpretieren wollen. Wie die Post mitteilte, wird sie auf eine Berufung gegen die Entscheidung verzichten

Vor allem Versorgung auf dem Land ist strittig
Weniger klar geregelt als die zumeist unstrittige städtische Versorgung sind die Regelungen fürs Land. Das Gesetz legt nämlich nur fest, dass "in allen anderen Regionen" (außer Bezirkshauptstädten und Großgemeinden) die nächste Post-Geschäftsstelle für 90 Prozent der Bevölkerung maximal zehn Kilometer entfernt sein darf. Was unter "anderen Regionen" zu verstehen ist, lässt allerdings Interpretationsspielraum offen - und daran hat sich nun auch prompt ein Auslegungsstreit zwischen Regulator und Post AG entsponnen.

Die PCK geht davon aus, dass mit "anderen Regionen" Gemeinden mit 10.000 Einwohnern oder weniger gemeint sind. Die Post versteht darunter jedoch etwa auch ganze Bezirke, was eine aus ihrer Sicht großzügigere Auslegung wäre. Die Versorgung von 90 Prozent der Bevölkerung eines Bezirkes könnte nämlich theoretisch auch dann gegeben sein, wenn eine in diesem Bezirk gelegene Kleingemeinde gar nicht abgedeckt wird. Die dortige Filiale könnte laut dieser Gesetzesauslegung also geschlossen werden.

Im Fall der oberösterreichischen Gemeinde Sandl wäre das beispielsweise der Fall gewesen. Hier wollte die Post die örtliche Filiale schließen, womit der Versorgungsgrad innerhalb der Gemeinde schlagartig von 100 auf 13 Prozent der Bevölkerung gesunken wäre. Deswegen hat die PCK den Plan untersagt. Die Post muss nun, will sie die Filiale zusperren, als Ersatz einen "Post-Partner" nominieren.

Post betreibt weniger als zwei Drittel der Filialen in Eigenregie
Insgesamt hat die Post derzeit 1.752 "Geschäftsstellen", also deutlich mehr als die im Postmarktgesetz vorgeschriebenen 1.650. Allerdings sind nur noch 1.125 davon von der Post selbst betriebene Filialen, bereits 627 Geschäftsstellen werden von "Post-Partnern" betrieben - also etwa von Lebensmittelhändlern, Gasthäusern oder Gemeindeämtern.

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