Mehrere Verfassungsjuristen bekundeten am Montag Bedenken bezüglich eines Internierungs- Gesetzes. Für Bernd Christian Funk wäre die Internierung ein Eingriff in die persönliche Freiheit, die sowohl vom Bundesverfassungsgesetz als auch durch die Menschenrechtskonvention abgesichert ist. Alles, was über eine kurzfristige Anhaltung - etwa für einen Tag, um Personalien aufzunehmen - hinausgeht, sei unmöglich. Selbst eine Änderung des Bundesverfassungsgesetzes würde nicht ausreichen, da dann noch die Menschenrechtskonvention greift.
"Zwar gibt es eine Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, die darauf hinweist, dass es einen Spielraum gibt, aber keinesfalls im Ausmaß von einem Monat."
Auch Verfassungsjurist Heinz Mayer glaubt, dass Fekters Vorschlag verfassungswidrig sei. "Man kann nicht generell Leute, die um Asyl ansuchen, einsperren, um dann vielleicht einige von ihnen abschieben zu können", erklärte er im Radio Ö1. Mayer meint zudem, dass es sich eindeutig um eine Haft handeln würde. Die Verhängung einer Haft aus fremdenpolizeilichen Gründen sei nach der österreichischen Verfassungsrechtslage jedoch nur dann zulässig, wenn diese notwendig ist, um eine Abschiebung sicherzustellen.
Die Juristen verweisen dabei auf eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus den 90er- Jahren. Im Dezember 1992 beschäftigte sich der VfGH mit einer Passage aus dem Asylgesetz. Wörtlich hieß es darin: "Wenn es für die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes notwendig erscheint, kann der Asylwerber (...) bis zum Abschluss des Feststellungsverfahrens, längstens jedoch für die Dauer von zwei Monaten, von der Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde von dieser, zum Aufenthalt in dem als Überprüfungsstation einzurichtenden Teil des Flüchtlingslagers Traiskirchen verpflichtet und den zum Zwecke der Überstellung dorthin erforderlichen Bewegungsbeschränkungen unterworfen werden." Die Passage wurde damals vom VfGH gekippt, nachdem keine Gründe vorlagen, die diesen Eingriff in den Schutz der Persönlichen Freiheit rechtfertigen.
Die ÖVP zeigt sich von der breiten Ablehnung ihrer Pläne - neben NGOs wie Amnesty und Caritas ist auch die Opposition mit Ausnahme des BZÖ dagegen - unbeeindruckt. Auch verfassungsrechtliche Bedenken ließ Fekter nach der ÖVP- Klausur in Altlengbach am Montag nicht gelten und kündigte einen "verfassungskonformen Vorschlag" dafür an. Sie räumte zwar ein, dass der Verfassungsgerichtshof einen ähnlichen Plan bereits 1992 gekippt hatte. Seither habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber einen "Rahmen vorgegeben", innerhalb dessen man das umsetzen könne, so die Ministerin: "Daher werden wir, da können Sie sicher sein, einen verfassungskonformen Vorschlag machen."
Nötig wäre laut Fekter eine zeitliche Befristung des verpflichtenden Aufenthalts im Erstaufnahmezentrum und die Gewährleistung des rechtlichen und sozialen Schutzes der Flüchtlinge. Zudem müssten die Umstände klar geregelt werden, unter denen die Verpflichtung entfällt, so die Ministerin. Anders als 1992 spreche man außerdem nicht von mehreren Monaten des verpflichtenden Aufenthalts. Fekter geht davon aus, dass auch die SPÖ dem Vorhaben zustimmen wird. Schließlich spreche Kanzler Werner Faymann ständig davon, die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen zu wollen.
Vizekanzler Pröll reagierte indes empört auf die Kritik der SPÖ, die den Vorschlag Fekters als unmenschlich bezeichnet hatte. Derzeit müsse man die Flüchtlinge in Traiskirchen und Thalham zusammenpferchen - "das ist menschenverachtend", kritisierte Pröll. Daher sei ein drittes Erstaufnahmezentrum nötig. Dafür werde man eine Infrastruktur schaffen, die "menschenwürdige Umstände" ermögliche. Pröll übte auch Kritik an den Verfassungsrechtlern, die sich aus seiner Sicht zu früh - nämlich ohne einen konkreten Gesetzesentwurf zu kennen - zur Causa geäußert hätten.
Der Asylrechts- Experte Wilfried Embacher kritisierte am Montag, dass Fekter mit ihrer Idee unter anderem mit den Sorgen der Bevölkerung argumentierte: "Die Angst der Bevölkerung ist kein Haftgrund!" Ebenso sei es nicht möglich, Flüchtlinge von vornherein zu internieren, um ein "Abtauchen" zu verhindern. Im Übrigen sei eine Haft für alle Erstantragsteller als Maßnahme unbrauchbar, meint Embacher: Untertauchen würden vor allem jene, denen Schubhaft drohe, weil aufgrund des Dublin- Abkommens ein anderes EU- Land für sie zuständig sei. Diese Asylwerber würden in Österreich dann einfach von Vornherein untertauchen, ohne einen Asylantrag zu stellen, "das passiert ja jetzt schon".