Aufenthaltsrecht

Fekter bestreitet, Arigona eine Heirat empfohlen zu haben

Österreich
16.06.2010 16:32
Das Schicksal der Familie Zogaj spaltet weiter die politische Landschaft. Bei einer Debatte zum Sicherheitsbericht 2008 verlangten die Grünen und SPÖ-Klubchef Josef Cap am Mittwoch im Nationalrat, dass Arigona weiter in Österreich leben darf. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache vertrat die gegenteilige Meinung und warf Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) vor, Arigona öffentlich einen Tipp zur Scheinehe gegeben zu haben - was die Ressortchefin vehement zurückwies.

Strache nannte die Zogajs "Asylbetrüger". Glücklicherweise habe der Verfassungsgerichtshof der freiheitlichen Linie stattgegeben. Verärgert gab er sich über Fekter und deren Reaktion auf den Spruch der Höchstrichter: "Dann kommen Sie daher und geben auch noch gute Ratschläge und Tipps."

Fekter wies dies vehement zurück und erklärte: "Ich gebe keine Tipps, schon gar nicht zu Scheinehen bezüglich einer legalen Einreise." Auf Journalistenfragen habe sie lediglich alle legalen Einreisemöglichkeiten aufgezählt. Die Ministerin hatte dabei am Dienstag neben Schülervisum und Saisonnier-Kontingent unter anderem auch die Möglichkeit einer Ehe genannt. Allerdings gilt hier ohnehin der Passus, dass die verheiratete Person 21 sein muss, um nach Österreich zu kommen - Arigona Zogaj ist jedoch erst 18.

Grüne und SPÖ plädieren für Menschlichkeit
Die Grünen zeigten sich in der Nationalratsdebatte bestürzt, dass die Zogajs nach dem Urteil des VfGH, wonach eine Abschiebung zulässig ist, das Land verlassen müssen: "Die Zogajs gehören zu uns, sie sollen hier bleiben", meinte Menschenrechtssprecherin Aleva Korun. Grünen-Chefin Eva Glawischnig machte die Koalitionsparteien für die Situation verantwortlich: "Die Gesetze, die so eine Situation produziert haben, haben sie mitbeschlossen." Die Politik habe sich die Familie Zogaj ausgesucht, "um Härte zu demonstrieren: Diese Familie wurde politisch zerstört".

Für Menschlichkeit plädierte auch SPÖ-Klubchef Josef Cap. Vielleicht habe es ein Bürokratie- oder auch ein Politik-Versagen gegeben, es sei aber auch ein menschliches Einzelschicksal zu berücksichtigen: "Was kann die Frau dafür?" Cap hofft, dass es eine Möglichkeit gibt, dass Arigona Zogaj in Österreicherin bleiben kann: "In gewissem Sinne ist sie eine Österreicherin."

Legale Möglichkeiten für Aufenthalt in Österreich
Arigona hat theoretisch mehrere Möglichkeiten, sich nach ihrer freiwilligen Ausreise wieder legal in Österreich aufzuhalten. Asylanwalt Wilfried Embacher verweist etwa auf die Möglichkeit zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung für die Zeit der Ausbildung. Den Vorschlag einer Heirat hält er für "absurd". Realistisch erscheint laut dem Sozial- und Arbeitsministerium die Arbeit als Saisonnier. Voraussetzung für all dies ist, dass die Betroffenen nun freiwillig aus Österreich ausreisen. Im folgenden die Möglichkeiten für einen Aufenthalt:

  • Ausbildung: Die Aufenthaltsbewilligung für Schüler kann Personen an öffentlichen oder privaten Schulen mit Öffentlichkeitsrecht erteilt werden. Voraussetzung für ein Studentenvisum ist die Aufnahme an einer österreichischen Universität. Einer geringfügigen Beschäftigung kann nachgegangen werden, diese muss laut Sozialministerium jedoch mit dem Studienfach zu tun haben. Zudem muss die Finanzierung des Aufenthalts nachgewiesen werden, so Asylanwalt Embacher. 
  • Rotationsarbeitskraft: Saisonniers dürfen innerhalb von 14 Monaten zwölf Monate in der Tourismusbranche oder in der Landwirtschaft beschäftigt sein. Beantragt werden diese Kräfte vom jeweiligen Betrieb in Österreich. Zwar gibt es laut Sozialministerium Kontingente für Drittstaaten, bevorzugt werden jedoch die neuen EU-Staaten im Osten. 
  • Als Schlüsselarbeitskraft gelten Ausländer mit einer besonders am inländischen Arbeitsmarkt nachgefragten Ausbildung oder mit speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten im Beruf. Betroffene müssen mehr als 2.400 Euro Brutto verdienen und das AMS muss in einem Gutachten ein gesamtwirtschaftliches Interesse erkennen. 
  • Es besteht laut Sozialministerium die Möglichkeit, als Pflegerin zu arbeiten, dies gelte aber nicht für Drittstaaten (also auch nicht für den Kosovo), sondern nur für die neuen EU-Länder. 
  • Als Praktikantin könnte die junge Kosovarin nicht in Österreich arbeiten, da es mit diesem Land kein entsprechendes Abkommen gibt. 
  • Aufenthaltsbewilligungen für sogenannte Sozialdienstleister sind maximal für ein Jahr gültig und haben keine Möglichkeit zur Verlängerung. Die Erbringung dieses Dienstes darf keinen Erwerbszweck verfolgen. 
  • Eine Aufenthaltsbewilligung bekommen etwa auch ForscherKünstlerBetriebsentsandte oder Selbstständige
  • Um den Aufenthalt durch eine Heirat zu ermöglichen, gilt laut Angaben des Innenministeriums ein Mindestalter von 21 Jahren. Nachdem die Hochzeit im Ausland vollzogen worden ist, muss der österreichische Partner eine Verpflichtungserklärung abgeben, für die Sozialversicherung und den Unterhalt des anderen aufzukommen. Für den Zugang zum Arbeitsmarkt sind für den ausländischen Partner dann keine weiteren Bewilligungen erforderlich.

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