Der Baubescheid habe, "neben anderen formellen Fehlern, vor allem gegen den Flächenwidmungsplan der Gemeinde Eberau verstoßen", lautet die Begründung der BH Güssing. Laut dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Eberau dürfen "auf den betroffenen Grundstücken lediglich Wohnbauten samt Nebengebäuden und sonstige Gebäude und Betriebsanlagen errichtet werden, die den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung dienen". Außerdem dürfen diese Bauten "keine das örtliche Maß übersteigende Gefährdung oder Belästigung der Nachbarn verursachen".
Auch eine Prüfung durch die Landesamtsdirektion-Raumordnung sei zu diesem Ergebnis gekommen. Landeshauptmannstellvertreter Franz Steindl hatte am Montag einen möglichen Nichtigkeitsgrund auch darin gesehen, dass der Umweltanwalt nicht zur Bauverhandlung geladen worden sei. Die Frage, ob der Umweltanwalt als Partei im Verfahren zu berücksichtigen gewesen wäre, sei insofern obsolet, "als der Bescheid schon aus den dargestellten Gründen nichtig ist", so die BH.
Regierungsspitze will Bürger von Eberau einbinden
Indes hat die Regierungsspitze erklärt, die Bürger von Eberau in die Entscheidung einzubinden, ob in der Ortschaft ein Asyl-Zentrum errichtet werden soll. Sowohl Bundeskanzler Faymann als auch Vizekanzler Pröll sprachen sich dafür aus, einen entsprechenden Dialog zu beginnen. Ob die geplanten Volksbefragungen zum Erstaufnahmezentrum allerdings bindend sein sollen, ist derzeit noch unklar.
Pröll meinte, man solle sich derzeit davor hüten, sich auf die Frage der Bindung einzulassen. Faymann unterstrich, dass man derzeit noch nicht einmal wisse, wer denn letztlich befragt werden soll. Daher könne er das momentan noch nicht sagen.
Fekter weiter vom Erfolg des Vorhabens überzeugt
Innenministerin Maria Fekter wiederum argumentierte, dass man eigentlich auch die Bürger Traiskirchens befragen müsse, ob diese eine Entlastung für ihr Erstaufnahmezentrum wollten. Ob sie einem negativen Votum der Eberauer stattgeben würde, ließ die Ressortchefin offen. Sie gehe von einer Zustimmung aus, die sie dann als Bestätigung für das Projekt werten würde.
Einmal mehr verteidigte Fekter ihre Vorgehensweise. Da es keine Kooperationsbereitschaft der burgenländischen Landesregierung gegeben habe, sei ihr Weg die einzige Alternative gewesen. Auch Vizekanzler Pröll unterstrich, dass es für Fekter schwierig gewesen sei, da sich die burgenländische Landespolitik im Gegensatz zur steirischen beim Schubhaftzentrum Vordernberg nicht kooperativ gezeigt habe. Leise Kritik am Kurs der Innenministerin kam hingegen von Faymann. Er verstehe die Überraschung des burgenländischen Landeshauptmanns Hans Niessl "sehr gut", dass er in das Projekt nicht einbezogen worden sei.
Höchstgericht entscheidet Streit um Asyl-Zentrum
Grundsätzlich bekannte sich freilich auch der Regierungschef zur Errichtung eines dritten Erstaufnahmezentrums, bezüglich des Standortes Eberau solle es nun einen Dialog mit der Bevölkerung und der burgenländischen Politik geben. Faymann geht aber davon aus, dass auch noch die Gerichte beschäftigt werden. Auch Pröll nimmt an, dass am Ende des Prozesses eine Entscheidung des Höchstgerichts stehen wird.
Fekter beharrt weiter darauf, dass die Baugenehmigung des Eberauer Bürgermeisters rechtskräftig ist, Niessl behauptet das Gegenteil. Aufgegeben hat die Innenministerin den Standort Eberau noch lange nicht: Wenn sie so einen Kraftakt setze und ein rechtskräftiges Projekt zustande bringe, werde sie es nicht nach drei Tagen wieder zurückziehen, erklärte Fekter.
Weiter scharfe Kritik an der "Überrumpelungsaktion"
Mittlerweile ist Walter Strobl, ÖVP-Bürgermeister in Eberau, um Sachlichkeit bemüht. Die Beschwichtigungsversuche mit einer geplanten Volksbefragung und einer bereits gestarteten Informationsoffensive fruchten allerdings noch nicht, denn auch von seinen Parteikollegen im Gemeinderat setzte es für den Ortschef heftige Kritik für sein Vorgehen.
"Die Vorgangsweise ist nicht einzusehen, es hat seitens des Bürgermeisters keine Information zu dem Ganzen gegeben, wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Das ist nicht akzeptabel und in keinster Weise zu entschuldigen", meinte etwa der ÖVP-Gemeinderat Franz Schreiner. Auch sein Kollege Alfred Ranftl hält die Vorgangsweise "natürlich nicht für in Ordnung". Ranftl sei nicht grundsätzlich gegen das Projekt, da auch wirtschaftliche Impulse zu erwarten wären. Er betonte jedoch, man müsse die Bevölkerung eingehend informieren und ihr die Ängste nehmen. Beide sprachen sich für eine Volksbefragung aus, deren Ergebnis bindend sein sollte.
Stefan Bock von der ÖVP legte sein Mandat nach der "Überrumpelungsaktion" durch Strobl zurück: "Wir haben im Gemeinderat am Freitag davon erfahren und dann eine Maulkorbpflicht bekommen. Im ersten Moment waren wir alle dafür, weil wir überrumpelt wurden. Die Tragweite des Projekts war niemandem bewusst." Bis Samstagmittag sei er auch für den Bau des Zentrums gewesen, kam dann jedoch zu der Erkenntnis, dass er dies nicht verantworten könne.
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