Rüstungen geklaut

Reale Strafe für virtuellen Diebstahl in Deutschland

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09.11.2010 11:36
Diebstahl lohnt sich nicht – auch nicht in der virtuellen Welt, wie jetzt ein 16-Jähriger aus Augsburg erfahren musste. Der Jugendliche hatte im Online-Rollenspiel "Metin 2" zwei Bekannte ihrer virtuellen Rüstungen beraubt und anschließend über Foren und eBay versucht, das Diebesgut zu realem Geld zu machen. Zur Strafe muss der 16-Jährige nun gemeinnützige Arbeit leisten.

So manche Schlacht hatten der 16-Jährige und die zwei Geschädigten, 26 und 19 Jahre alt, online bereits geschlagen, sodass sie ihm eines Tages nichts Böses ahnend ihre Passwörter für das Online-Spiel anvertrauten, wie die "Augsburger Allgemeine Zeitung" berichtete. Als sich die beiden das nächste Mal einloggten, fanden sie ihre Figuren halb nackt vor, ihrer strahlenden virtuellen Rüstungen beraubt.

Für dieses Vergehen soll der 16-Jährige nun 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. "Das kann er aber nicht in der virtuellen Welt abarbeiten, das muss er schon im Schweiße seines Angesichts tun", zitiert das Blatt den Richter. Zusätzlich müsse der 16-Jährige den entstandenen Schaden von 1.000 Euro wiedergutmachen.

Dem Bericht nach ist es das erste Mal in Deutschland, dass ein Mensch wegen eines Diebstahls in einem Computerspiel von einem Gericht verurteilt worden ist. Weil das Strafgesetzbuch "Diebstahl" als Entwendung einer beweglichen Sache definiere, sei der 16-jährige Augsburger offiziell wegen "unbefugter Datenveränderung" verurteilt worden. Der Richter sehe gesetzlichen Regelungsbedarf für vergleichbare Fälle.

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