Zum Leserbrief von Herrn Hans-Peter Hauer (26. 5.): Menschen, die Wahlärzte aufsuchen (können), sind üblicherweise weder Sozialhilfeempfänger noch Mindestpensionisten und tragen daher durch höhere Krankenkassenbeiträge ohnedies in einem höheren Maß die Kosten der Gesundheitsversorgung mit. Das entspricht dem Sozialgedanken und ist auch gut so. Mit dem Besuch von Wahlarztpraxen entlasten diese Menschen zusätzlich auch noch die Kassenpraxen und helfen mit, Wartezeiten in Kassenpraxen zu reduzieren. Wenn es jetzt aber Denkansätze gibt, einen (ohnedies nur teilweisen!) Kostenersatz für Wahlärzte zu streichen, müsste man konsequenterweise diese Menschen auch von der Pflichtkrankenversicherung „befreien“, wodurch sich die Einnahmen der Krankenversicherungen massiv verringern würden. Aktuell werden von der ÖGK bei Wahlarztrechnungen ohnedies nur 80% jener Kosten refundiert, die dieselbe Leistung bei einem Kassenarzt gekostet hätte. Die ÖGK erspart sich also bei jeder Wahlarztrechnung einerseits 20% gegenüber einem Kassenarzt und hat andererseits höhere Beitragszahlungen auf ihren Konten.
Manfred Pilaj, Fernitz-Mellach
Erschienen am Do, 28.5.2026
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