Über die Gehälter der Uni-Rektoren kann streiten, man sollte sie aber nicht in Relation zu den Gehältern des Bundeskanzlers, der Minister und Abgeordneten stellen! Diese sind die wenigen Berufe bzw. Posten, für die keinerlei Befähigungsnachweis erforderlich ist – und die Betreffenden können auch bei grobem Vorsatz nicht belangt werden! Beispiele gibt es in Österreich genug!
Hans Reichert, Wien
Erschienen am Do, 28.5.2026
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